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Geheimdienstkontrolleure: BND spioniert EU-Staaten aus und das noch nicht mal gut

Der Bundesnachrichtendienst hat über Jahre hinweg EU-Regierungen, Ministerien und Medien abgehört. Das halten die Geheimdienstkontrolleure im Bundestag für unverhältnismäßig. Die Spionage habe in vielen Fällen zudem keine relevanten Erkenntnisse gebracht.
/ Hauke Gierow und dpa
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Ein Protestplakat vor der BND-Zentrale. Auch die Geheimdienstkontrolleure äußern jetzt Kritik. (Bild: Adam Berry/Getty Images)
Ein Protestplakat vor der BND-Zentrale. Auch die Geheimdienstkontrolleure äußern jetzt Kritik. Bild: Adam Berry/Getty Images

Die Geheimdienstkontrolleure aus dem sogenannten Parlamentarischen Kontrollgremium haben die Spionagepraxis des Bundesnachrichtendienstes in einem Bericht [PDF(öffnet im neuen Fenster)] verurteilt. Die Überwachung sei an einigen Stellen zu weit gegangen, andere Spionagemaßnahmen waren dem Bericht zufolge ineffektiv.

Das Parlamentarische Kontrollgremium setzt sich aus Vertretern aller im Bundestag vertretenen Fraktionen zusammen und soll die Arbeit der Dienste überwachen. Den Mitgliedern ist es jedoch weitgehend verboten, über ihre Erkenntnisse zu sprechen, was eine effektive Kontrolle erschwert. Außerdem ist die Ressourcenausstattung des Gremiums relativ schlecht.

3.300 Ziele in EU- und Nato-Staaten

Insgesamt standen auf der Spionageliste des BND etwa 3.300 Ziele in EU- und Nato-Staaten. Erst im Jahr 2013 wurde dem BND verboten, dort zu spionieren. Nach Angaben der dpa befindet sich eine niedrige zweistellige Anzahl von Staats- und Regierungschefs sowie Ministern unter den Zielen des Geheimdienstes. Dabei wurden Amtssitze genauso abgehört wie Stäbe oder Büros. Auch militärische Einrichtungen wurden zum Ziel.

Die Kontrolleure beurteilen das Abhören eines nicht näher genannten Staats- und Regierungschefs beziehungsweise dessen enger Mitarbeiter als unverhältnismäßig. Hintergrund für den Beginn der Spionage war demnach ein Entführungsfall. Der BND erwartete sich Informationen zum internationalen Terrorismus. Brauchbare Ergebnisse brachte die Abhöraktion nicht.

Bezüge zu Kernthemen des BND reichen nicht aus

Der BND habe in der Begründung für die Aktion Bezüge zu einem seiner Kernthemen hergestellt, schreiben die Ermittler. Sie kritisieren: "Mit einer solchen Argumentation, die zulässt, dass selbst hochsensible politische Ziele aufgeklärt werden können, um auf diesem (Um)Weg Informationen zu relevanten Themen und Ländern zu erhalten, wäre jedoch nahezu eine unbegrenzte Aufklärung potentiell vielversprechender politischer Akteure weltweit möglich."

Relevante Erkenntnisse nur in einer E-Mail

In dem Abhörfall soll es um Waffentransporte gegangen sein, die das ungenannte betroffene Land durchquerten. Ein weiteres Ziel war die Zusammenarbeit der örtlichen Polizei mit Krisenstaaten. Doch das Fazit liest sich ernüchternd: Relevante Ergebnisse aus dem jahrelangen Abhören seien "nur in sehr bescheidendem Umfang und auch nur aus einer E-Mail-Adresse entstanden". Die Aktion gegen das Ministerium sei nicht angemessen, zumal das Land auch nicht zu den im Aufgabenprofil der Bundesregierung für den BND aufgeführten wichtigen Zielländern gehöre.

Auch innerhalb der EU hat der BND offenbar spioniert. Die Zahl der EU-Institutionen zuzuordnenden Ziele sei zwar "eher überschaubar", schreiben die Kontrolleure. Bei der untersuchten Stichprobe kommen sie allerdings zu einem eindeutigen Ergebnis: "Selbst bei wohlwollender Betrachtung fehlt jegliche Rechtfertigung für die Steuerung dieser EU-Institution, so dass die Maßnahme unverhältnismäßig war."

EU ist "besonders sensibles Zielobjekt"

Der BND habe vor allem die Angemessenheit der Operation unzureichend dargelegt. Als EU-Organ sei die Institution "ein besonders sensibles Zielobjekt (wenn überhaupt)", an der Deutschland durch die Entsendung von Mitarbeitern selbst maßgeblich beteiligt sei.

"Das schwerste Problem liegt aber darin, dass der BND hier zumindest einen deutschen Staatsbürger mit Wissen und Wollen gesteuert hat", schreiben die Parlamentarier. Mit "Steuerung" wird das Einspeisen bestimmter Ziele in die Selektoren zur Überwachung bezeichnet.

Deutsche Bürger sind per Gesetz auch im Ausland besonders vor Ausspähung durch deutsche Geheimdienste geschützt. Ihre Kommunikation darf nur mit Genehmigung durch die sogenannte G10-Kommission des Bundestags abgehört werden.

Rückkehr der Funktionsträgertheorie

Der BND rechtfertigte seine Maßnahmen dem Bericht zufolge mit der umstrittenen "Funktionsträgertheorie", nach der das Abhören von deutschen Staatsbürgern unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.

Auch in der Wirtschaft und bei Nichtregierungsorganisationen war der BND aktiv. Der Bericht erwähnt hier eine mittlere zweistellige Zahl von Organisationen und Einrichtungen aus den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Rüstung, Transport, Medien und Beratung.

Details etwa zu den Medien werden nicht genannt. Auch in diesen Fällen bezweifeln die Kontrolleure, dass durch die Spionage überhaupt relevante Erkenntnisse gewonnen werden konnten. Eine Nachfrage beim Auswärtigen Amt hätte genügt, sagt das Kontrollgremium.


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