Geheimdienst: Bayerisches Verfassungsschutzgesetz vor Gericht
Der bayerische Verfassungsschutz hat bundesweit einmalige Befugnisse. Vor dem Bundesverfassungsgericht wird nun verhandelt, ob diese rechtswidrig sind.

Der bayerische Verfassungsschutz hat seit 2016 außergewöhnlich weitreichende Befugnisse - ein Vorbild für den Bund und andere Bundesländer? Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) befürchtet genau das und klagt gegen das bayerische Gesetz in Karlsruhe. Am heutigen 14. Dezember 2021 beginnt die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Urteil ist frühestens in einigen Monaten zu erwarten. (Az. 1 BvR 1619/17)
Zum 1. August 2016 bekam der bayerische Verfassungsschutz etliche neue Befugnisse. Dieser darf unter anderem Wohnungen abhören und ausspähen, auf gespeicherte Telekommunikations-Verbindungsdaten zugreifen. Letztere dürfen eigentlich nur unter sehr engen Bedingungen von Gefahrenabwehrbehörden wie der Polizei genutzt werden, erklärt die GFF. Hier würde das Trennungsprinzip zwischen Geheimdiensten und Polizei aufgeweicht.
Auch Smartphones und Computer darf der bayerische Verfassungsschutz mittels Online-Durchsuchung komplett auslesen. "Letztlich erfasst der Geheimdienst damit die ganze Persönlichkeit der Betroffenen - ohne dass diese sich zwingend etwas haben zuschulden kommen lassen", sagt Rechtsanwalt und Verfahrensbevollmächtigter Bijan Moini von der GFF. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte damals, die Reform solle den Verfassungsschutz "fit machen für künftige Herausforderungen" durch Terrorismus und Rechtsextremismus. Bayern nehme damit eine Vorreiterrolle ein.
Nach Darstellung des Ministeriums bestand der Großteil der Befugnisse bereits vor der Gesetzesänderung. Er sei durch die Neuregelung in vielen Punkten klarer gefasst, zum Teil sogar begrenzt worden.
Verfassungswidriges Verfassungsschutzgesetz?
Die GFF dagegen sieht etliche Grundrechte verletzt. Sie kritisiert unter anderem, dass für Maßnahmen wie dauerhafte Observationen keine richterliche Kontrolle vorgesehen ist und Betroffene nachträglich nicht ausreichend benachrichtigt werden. Das Gesetz ermögliche "schon bei diffusen Bedrohungslagen eine breit gestreute Überwachung, die auch völlig Unverdächtige betrifft". Außerdem werde das Prinzip der Trennung von Polizei und Geheimdiensten aufgeweicht, das Machtmissbrauch verhindern solle.
Verfassungsbeschwerde erheben kann nur, wer "selbst, gegenwärtig und unmittelbar" in eigenen Rechten betroffen ist. Als Kläger hat die GFF deshalb drei Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) gewonnen, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht als "linksextremistisch beeinflusste Organisation" erwähnt wird.
Wegen der Coronapandemie haben die Richterinnen und Richter des Ersten Senats unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth einen ursprünglich angesetzten zweiten Verhandlungstag wieder abgesagt. Sie wollen die Verhandlung nun bis zum Abend abschließen.
"Dass das Bundesverfassungsgericht unsere Klage mündlich verhandelt, ist ein klares Zeichen für die grundsätzliche Bedeutung der darin aufgeworfenen Fragen: Was dürfen deutsche Geheimdienste? Welche Standards müssen für Kontrolle und Transparenz gelten?", sagt Moini.
Gegen das allein mit CSU-Stimmen beschlossene Gesetz hatte 2017 auch die Landtagsfraktion der Grünen Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Entscheidung steht noch aus. 2018 hatte es an dem Gesetz noch einige Änderungen gegeben.
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Das hättest du dir auch sparen können. Denn 1. weisst du ganz genau, wie es gemeint war...