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Gegenschläge und Geheimdienst-Reform: Dobrindts Cyberabwehr-Offensive

Deutschland will bei Cyberangriffen künftig zurückschlagen – auch auf Servern im Ausland.
/ Andreas Donath
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Gebäude des BND in Berlin (Bild: S.J. Müller)
Gebäude des BND in Berlin Bild: S.J. Müller

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat in der Süddeutschen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) eine grundlegende Neuausrichtung der deutschen Cyberabwehr angekündigt. Die Kernbotschaft: "Wir werden zurückschlagen, auch im Ausland. Wir werden Angreifer stören und ihre Infrastruktur zerstören." Die Schwelle für Gegenmaßnahmen soll niedrig angesetzt werden. Hintergrund sind eskalierende Angriffe russischer und chinesischer Hackergruppen auf Parteien, Behörden und kritische Infrastruktur – mit wirtschaftlichen Schäden von jährlich 267 Milliarden Euro. Die Pläne stoßen jedoch auf erhebliche verfassungsrechtliche Hürden und breite Kritik von Experten, Datenschützern und Opposition.

Die konkreten Maßnahmen: Vom Cyber-Dome zum Abwehrzentrum

Das Bundesinnenministerium plant ein dreistufiges Abwehrkonzept, das defensive und offensive Elemente kombiniert. Im Zentrum steht die sogenannte aktive Cyberabwehr – ein Begriff, den das BMI bewusst statt Hackback verwendet, um den offensiven Charakter abzumildern.

Der Cyber-Dome bildet das technische Herzstück: Ein teilautomatisiertes System zur Detektion, Analyse und Reaktion auf Cyberangriffe soll bis 2027 vollendet werden. Das Konzept wurde in enger Zusammenarbeit mit Israel entwickelt, nachdem Dobrindt am 11./12. Januar 2026 einen Sicherheitspakt mit Premierminister Netanjahu unterzeichnet hatte. Der Cyber-Dome schützt kritische Infrastruktur, kleine Unternehmen und staatliche Einrichtungen durch Echtzeit-Überwachung und koordinierte Abwehr.

Das Abwehrzentrum gegen hybride Gefahren soll noch 2026 beim Bundesamt für Verfassungsschutz seine Arbeit aufnehmen. Es vereint 14 Behörden unter einem operativen Dach: BKA, Bundespolizei, BfV, BND, MAD, Bundeswehr, BSI, BAMF, BBK, Bundesnetzagentur, Zollkriminalamt, Landeskriminalämter, Landesverfassungsschutzämter und Generalbundesanwaltschaft. Die Leitung liegt beim Bundeskanzleramt. Das Zentrum erstellt ein Echtzeit-Lagebild-Dashboard, das Cyberangriffe, Desinformationskampagnen und Angriffe auf die Grundversorgung zusammenführt.

Ergänzend plant Dobrindt KI-gestützte Gesichtserkennung, automatisierte Datenanalyse, IP-Adressen-Speicherung und eine Erweiterung des Bundespolizeigesetzes, einschließlich Quellen-TKÜ (Überwachung verschlüsselter Kommunikation).

Neue Befugnisse für BND, Verfassungsschutz und BKA

Die Geheimdienste sollen eine Zeitenwende erfahren – so Dobrindt wörtlich: "Wir waren zu lange abhängig von den Informationen anderer." Drei neue Gesetze sind in Vorbereitung: das Cyberabwehr-Gesetz, ein neues Verfassungsschutzgesetz und ein neues BND-Gesetz.

Der Bundesnachrichtendienst soll auf das Niveau europäischer Nachrichtendienste gehoben werden, wie Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Geheimdienste-Kontrollgremiums, erklärte. Neue Eigensicherungsbefugnisse erlauben Fahrzeug- und Taschenkontrollen sowie Mobilfunkauswertungen bei eigenen Mitarbeitern. Die verstärkte Zusammenarbeit mit dem israelischen Mossad ist bereits vereinbart.

Der Verfassungsschutz erhält erweiterte Übermittlungs- und Warnbefugnisse – etwa gegenüber Vermietern oder Vereinstrainern bei Extremismusverdacht. BfV-Präsident Sinan Selen bestätigte: "Im ersten Quartal wird sich da etwas tun." Das BKA wird gemeinsam mit den Geheimdiensten für Cyber-Gegenschläge zuständig sein. Die bisherige strikte Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten wird damit aufgeweicht.

Das verfassungsrechtliche Minenfeld

Die juristischen Hürden für aktive Cyberabwehr sind erheblich. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (2018/2019) kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Hackbacks durch Bundeswehr oder Geheimdienste wären verfassungswidrig. Der BND darf nach § 1 Abs. 2 BNDG nur Informationen sammeln und auswerten, keine aktiven Cyberangriffe durchführen. Die Bundeswehr darf nach Artikel 87a Grundgesetz nur zur Verteidigung eingesetzt werden – und das erfordert einen vom Bundestag festgestellten Verteidigungsfall.

Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten stellt eine weitere Hürde dar. Der ehemalige BfV-Präsident Thomas Haldenwang bezeichnete Hackbacks für seine Behörde als "wesensfremd" . Eine Grundgesetzänderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat – Union und SPD bräuchten also Stimmen aus der Opposition.

Dobrindt bestreitet die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung und verweist auf bestehende Bundeskompetenzen.


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