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Gegen Urheberrechtsverstöße: EuGH-Generalanwalt will Vorratsdatenspeicherung ausweiten

Ein Generalanwalt des EuGH plädiert dafür, Vorratsdatenspeicherung zuzulassen. Bei Urheberrechtsverletzungen sei dies oft der einzige Anhaltspunkt.
/ Johannes Hiltscher
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Wie darf Internetverkehr zur Verbrechensbekämpfung überwacht werden? Die Frage beschäftigt mal wieder den EuGH. (Bild: Open Grid Scheduler, Flickr)
Wie darf Internetverkehr zur Verbrechensbekämpfung überwacht werden? Die Frage beschäftigt mal wieder den EuGH. Bild: Open Grid Scheduler, Flickr / CC0 1.0

Darf eine französische Behörde Vorratsdatenspeicherung nutzen, um Urheberrechtsverfolgungen zu bekämpfen? Maciej Szpunar, erster Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, befürwortet das. In seiner Schlusserklärung vertritt er laut Pressemitteilung (PDF)(öffnet im neuen Fenster) die Auffassung, dass eine Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht dem Unionsrecht widerspreche. Vielmehr seien die Verbindungsdaten hier oft der einzige Anhaltspunkt.

In der aktuellen Verhandlung geht es um die französische Behörde Hadopi (Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l'Internet). Die verfolgt seit 2010 in Frankreich mutmaßliche Urheberrechtsverstöße im Rahmen einer Three-Strikes-Regelung. Internetprovider müssen den Datenverkehr ihrer Nutzer überwachen und mutmaßliche Verstöße melden. Geklagt hatte dagegen die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net(öffnet im neuen Fenster) .

Szpunar begründet seine Auffassung damit, dass Hadopi durch die übermittelte IP-Adresse, die festgestellte bürgerliche Identität des Anschlussinhabers und die Daten zum betroffenen Werk keine Rückschlüsse auf das Privatleben der betroffenen Person möglich sei - was zur Profilbildung genutzt werden könne. Bereits in einer ersten Stellungnahme 2022 ( Pressemitteilung, PDF(öffnet im neuen Fenster) ) hatte er zudem ausgeführt, die Speicherung müsse "zeitlich auf das absolut Notwendige beschränkt" sein. Hadopi dürfe die erhaltenen Daten zudem nur zum festgelegten Zweck verwenden. Szpunar hält dieses Vorgehen für erforderlich, um die Verfolgbarkeit von im Internet begangenen Straftaten zu gewährleisten.

EuGH setzt enge Grenzen

Das Thema Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in den vergangenen Jahren vielfach verhandelt. Dabei setzten die Richter den Innenpolitikern der Mitgliedsstaaten stets enge Grenzen, deutsche Gesetze wurden mehrfach gekippt.

Demnach ist eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung unzulässig , geographische Ausnahmen sowie die gezielte Vorratsdatenspeicherung, oft als Quick Freeze bezeichnet, dem Hadopis Vorgehen entsprechen dürfte, seien zulässig. Allerdings sah der EuGH bislang nur schwere Straftaten als Begründung für solche Maßnahmen. Diesen Standpunkt will Szpunar aufweichen. Seine Einschätzung ist allerdings für das Gericht nicht bindend.


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