Gegen Straffreiheit bei Selbstanzeige: Klingbeil will härter gegen Steuerbetrüger vorgehen
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will schärfer gegen Steuerbetrüger vorgehen. "Ich will, dass eine Selbstanzeige nicht mehr generell zur Straffreiheit führt", sagte der SPD-Vorsitzende der Funke Mediengruppe. "Kriminelle dürfen sich nicht mehr so einfach freikaufen können."
Niemand sollte darauf spekulieren, dass er straffrei ausgehe, wenn er Steuern hinterzogen habe und bei Gefahr der Entdeckung einfach eine Selbstanzeige erstatte, erklärte Klingbeil. "Der Rechtsstaat muss hier durchgreifen. Denn die Milliardenschäden durch Steuerbetrug gehen zulasten von uns allen."
Steuerhinterziehung wird in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen sind auch zehn Jahre möglich. Eine Selbstanzeige kann jedoch zur Straffreiheit führen, wenn sie vollständig ist und rechtzeitig erfolgt, also bevor etwa eine Prüfung angekündigt wird oder die Tat bereits entdeckt wurde.
Klingbeil sieht Fehlanreize durch bisherige Regelung
Die hinterzogenen Steuern samt Zinsen müssen dann nachgezahlt werden, bei höheren Beträgen kommen häufig Zuschläge oder verschärfte Voraussetzungen hinzu. Die Idee dahinter ist, dass Steuerbetrügern die Rückkehr zur Ehrlichkeit erleichtert werden soll.
Im Bundesfinanzministerium wird dem Bericht zufolge jedoch beklagt, dass die bestehende Straffreiheit zu Fehlanreizen führe und dazu verleite, Steuern zu hinterziehen und sie erst vor der befürchteten Entdeckung per Selbstanzeige zu erklären.
Das Ministerium will den Angaben zufolge deshalb eine Gesetzesänderung vorschlagen, nach der die Selbstanzeige künftig "oberhalb bestimmter Schwellenwerte" nur noch strafmildernd, aber nicht mehr strafbefreiend wirkt. Klingbeil sagte den Funke-Medien: "Wir schützen die, die sich an die Regeln halten. Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein."
Aktionsplan gegen Steuerkriminalität
Der Vorstoß ist dem Bericht zufolge Teil eines Aktionsplans, um Steuerkriminalität besser zu bekämpfen. Dazu gehöre auch, dass die Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung im Bundeszentralamt für Steuern aufgerüstet werde. Daten der Finanzbehörden sollten künftig zentral auf einer Plattform gespeichert und mithilfe von künstlicher Intelligenz ausgewertet werden. "Das Signal an Steuerhinterzieher muss sein: Versucht es erst gar nicht, wir erwischen euch", sagte Klingbeil.
Im Jahr 2024 wurden laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums insgesamt 19.110 Steuerstrafverfahren eingestellt, darunter 5.154 Verfahren nach Selbstanzeigen, bei denen es um Steuerhinterziehung bis zu 25.000 Euro ging. 36 Fälle von Selbstanzeigen hätten höhere Summen betroffen und gegen eine zusätzliche Zahlung sei von der Strafverfolgung abgesehen worden, hieß es im Monatsbericht des Finanzministeriums aus dem November 2025.