Gebührenfrei: Verbraucher können sich direkt an Bundesnetzagentur wenden
Die Bundesnetzagentur nimmt keine Gebühren mehr für Schlichtungsverfahren mit Verbrauchern. Damit können Probleme bei der Rufnummernmitnahme oder beim Anbieterwechsel jetzt direkt der Behörde vorgetragen werden.

Verbraucher, die Probleme mit einem Telekommunikationskonzern haben, können nun kostenlos bei der Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren anstrengen. Das gab die Behörde am 31. März 2016 bekannt. Ab sofort führen die Schlichtungsstellen Telekommunikation und Post der Bundesnetzagentur die Verfahren gebührenfrei durch.
Am 1. April 2016 tritt das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. "Die Verfahren der Schlichtungsstellen sind für Verbraucher eine schnelle und kostengünstige Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren. Wir erwarten einen Anstieg der Schlichtungsanträge", sagte Behördenchef Jochen Homann. Bisher richtet sich die Höhe der Gebühr für das Verfahren nach dem Wert des Streitgegenstandes und betrug mindestens 35 Euro. Die Gebühren wurden auf die Parteien aufgeteilt, erklärte Bundesnetzagentur-Sprecher Fiete Wulff Golem.de auf Anfrage.
Bei den Schlichtungsfällen im Telekommunikationsbereich geht es insbesondere um die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistung, Rechnungsbeanstandungen, die Sperrung des Telefonanschlusses, Probleme beim Anbieterwechsel und der Rufnummernmitnahme oder um die Frage der Bereitstellungsdauer für einen Anschluss.
Antragsberechtigt sei der Kunde, der die Verletzung eigener Rechte aus einem Vertrag mit dem Unternehmen geltend macht. In rund 70 Prozent der Fälle gelinge es den Schlichtungsstellen der Bundesnetzagentur, eine gütliche Einigung herbeizuführen, erklärte die Behörde.
DSL-Kunden müssen weiter lange auf einen neuen Internet- und Telefonanschluss warten. Das berichtete die Stiftung Warentest im Oktober 2014, die 30 Testhaushalte überprüft hat. Im Schnitt musste mehr als rund fünf Wochen auf einen DSL-Anschluss gewartet werden, bei einigen Testern mussten mehr als zehn Wochen Wartezeit hingenommen werden.
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Ah. Weil in deinem isolierten Fall keine Hilfe bestand, soll man also generell keine...