Gebühren: EU-Kommission hebt Zeitlimit beim Gratis-Roaming auf
Beim kostenfreien Roaming im EU-Ausland soll es nun doch keine zeitliche Begrenzung geben. Das geht aus einem überarbeiteten Vorschlag(öffnet im neuen Fenster) der EU-Kommission hervor. Die Vorlage sieht demnach "weder eine zeitliche Begrenzung noch eine Begrenzung nach Datenvolumen vor. Stattdessen soll es Schutzklauseln auf Basis des Wohnortes der Mobilfunkkunden geben, um einen Missbrauch zu verhindern, wenn die Roaming-Gebühren wie geplant zum 15. Juni 2017 fallen."
Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip sagte: "Parlament und Rat haben unserem Vorschlag zugestimmt, die Roaming-Gebühren für Reisende in der EU abzuschaffen. Die europäischen Verbraucher würden nichts anderes akzeptieren." EU-Kommissar Günter Oettinger erklärte, dass "die Unternehmen gleichzeitig eine Handhabe gegen Missbrauch der neuen Regeln haben."
Betreiber klagen über fehlende Extraprofite
Jürgen Grützner, der Geschäftsführer des VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) erklärte(öffnet im neuen Fenster), die neue Regelung entziehe dem Markt Geld, das für den dringend notwendigen Infrastrukturausbau benötigt werde. Billige Anbieter auf Basis kleinerer oder technisch schlechterer Netze profitierten davon während die Betreiber großer, technisch ausgereifter Netze verlieren würden.
Die Schutzklauseln führten zu erheblichem bürokratischem Aufwand für die nationalen Anbieter ohne dabei Missbrauch wirklich verhindern zu können. So soll die Regelung nur für solche Karten gelten, die in dem Land erworben werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat. Europaweite Regelungen für derartige Kontrollen gebe es jedoch nicht.
"Auch datenschutzrechtliche Aspekte hat man außer Acht gelassen", sagte Grützner: "Denn wer wo wieviel über einen bestimmten Zeitraum telefoniert oder Daten versendet, soll nun von den Unternehmen und im Zweifel der Regulierungsbehörde erfasst und ausgewertet werden müssen."
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