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Gebäudeenergiegesetz: Niemand hat die Absicht, Heizungen zu verbieten

Das Gebäudeenergiegesetz soll Häuser fit machen gegen die Klimakrise . Abwarten statt Anpacken lautet dabei leider die Devise.
/ Sebastian Grüner
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Wie heizen wir künftig klimaneutral? Das GEG soll hier Vorgaben zum Heizungstausch machen. (Bild: Joern Pollex/Getty Images)
Wie heizen wir künftig klimaneutral? Das GEG soll hier Vorgaben zum Heizungstausch machen. Bild: Joern Pollex/Getty Images

Ein Gespenst geht um in Deutschland, das Gespenst des Heizungsverbots – so oder so ähnlich lassen sich die Diskussionen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschreiben, die seit Wochen in den Medien und unter Nachbarn und Bekannten bis weit in die Dörfer der Provinz stattfinden. Echte oder auch nur ausgedachte Häuslebauer und -besitzer fürchten dabei eine Art Enteignung durch die Hintertür.

Ziel der GEG-Novelle ist es dabei lediglich, dass alte, fossil betriebene Heizungsanlagen mittelfristig durch klimaneutrale Lösungen ersetzt werden. Die Enteignung erfolgt dabei angeblich, weil Besitzer befürchten müssen, sich ihre neuen Heizungsanlagen nicht mehr leisten zu können oder sie ab 2024 nicht mehr betreiben zu dürfen. Von der Realität ist dieses Schreckensszenario aber genauso weit entfernt wie die optimal erscheinende Alternative.

Denn: Eine Zukunft ohne fossile Energieträger zum Heizen wäre ganz einfach möglich. Mit völlig frei und quasi unendlich verfügbarer Energie, die wir mit Solar- und Windkraftwerken zur Stromerzeugung ernten, betreiben wir Wärmepumpen. Diese Maschinen holen scheinbar magisch aus der zugeführten Energie das Vier- oder gar Fünffache an Wärmeleistung heraus.

Für die Zeiten, in denen weder ausreichend die Sonne scheint noch genug Wind weht, puffern wir Wärme lokal im Heizungssystem selbst oder den Strom in Netzspeichern oder synthetisch erzeugtem Wasserstoff, der wieder zu Strom werden kann. Mag das Szenario auch sehr vom Solarpunk-Genre inspiriert sein, die Novelle des GEG sollte es zumindest anstreben. Dafür ist sie aber an den entscheidenden Stellen viel zu wenig ambitioniert.

GEG-Novelle in Arbeit

Inzwischen hat sich die Ampelkoalition auch nach vielen teils öffentlich ausgetragenen Streitereien(öffnet im neuen Fenster) auf die Novelle des GEG(öffnet im neuen Fenster) geeinigt.

Doch auch wenn die FDP den Gesetzesentwurf mitträgt, spricht die Partei weiter plakativ von einem Heizungsverbot. Dabei sollen natürlich nicht alle Heizungen an sich verboten werden, sondern nur bestimmte klimaschädliche Heizungsarten.

Klar ist: Im Grunde muss das Verbot von Fossilheizungen das eigentliche Ziel der Politik und auch der Gesellschaft sein. Die Bundesrepublik hat sich gesetzlich dazu verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu sein .

Das ist ein sehr optimistisch und langfristig ausgelegter Plan, muss doch der Ausstoß von Treibhausgasen sofort und drastisch verringert werden , um eine Begrenzung der Erderhitzung auf maximal 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu erreichen. Selbst dann könnten bestimmte Veränderungen unumkehrbar sein .

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Fossiles Heizungsverbot erst ab 2045

Um das Ziel zu erreichen, bis Mitte des Jahrhunderts keine Treibhausgase mehr auszustoßen, müssen Heizungen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, durch klimaneutrale Alternativen ersetzt werden – logischerweise möglichst schnell. Die Novelle des GEG soll einen wichtigen Impuls dazu geben.

Tatsächlich sieht das neue GEG ein fossiles Heizungsverbot ab 2045 vor. Die Bundesregierung schreibt dazu(öffnet im neuen Fenster) : "Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31. Dezember 2044. Ab 2045 muss in allen Gebäuden klimaneutral mit ausschließlich erneuerbaren Energien geheizt werden. Das Gesetz macht den Umstieg verbindlich."

Der von dem geplanten GEG vorgegebene Zeitplan ist dabei offensichtlich knapp bemessen. Einen Puffer kann es nicht geben, soll das eventuell sogar schon überspannte Klimaziel im Jahr 2045 noch eingehalten werden. Auch der Zeitraum, um den mit dem Verbot einhergehenden Wechsel der Energieträger in den üblichen Investitionszyklen der Anlagen zu begleiten, wird immer knapper. Die Regierung schreibt dazu: "Wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20 – 30 Jahre" . Eine Pflicht zum Umbau muss also schon rein rechnerisch möglichst in diesem Jahr verabschiedet werden, damit Besitzer in dem Zeitraum nicht zweimal investieren müssen.

Spätestens jetzt muss also eine technische Transformation bei neu eingebauten Heizungen auch politisch und gesetzlich verankert forciert werden – auch wenn Teile der Politik, Medien oder Bevölkerung das anders sehen. Zum Glück für die Klimaziele hat der Übergang faktisch aber auch ohne gesetzlichen Zwang zumindest im Neubau längst begonnen.

Fossile Schlupflöcher des GEG

Der Anteil der Gasheizungen bei genehmigten Neubauten geht seit Jahrzehnten zugunsten von Fernwärme und Wärmepumpen zurück(öffnet im neuen Fenster) . Im ersten Halbjahr 2022 betrug er nur noch 16,2 Prozent(öffnet im neuen Fenster) . Knapp drei Viertel der in diesem Zeitraum genehmigten Wohngebäude dürften primär mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

Ein Grund für verstärkten Trend dürfte das GEG sein, das erstmals 2020 in Kraft trat. Die durch den Überfall Russlands auf die Ukraine deutlich gewordene Abhängigkeit von Erdgas und die damit verbundene Energiekrise samt perspektivisch steigenden Kosten für fossile Energie dürften ihn noch weiter vorantreiben.

Auch im benachbarten europäischen Ausland wird dieser Trend weg von der fossilen Heizung faktisch und auch gesetzlich seit Jahren verfolgt. Das zeigen unter anderem Überblicksdaten, die für eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) erhoben wurden. Die Bundesregierung will hier also endlich mit dem GEG nachziehen.

GEG bietet weiter Spielräume für fossile Heizungen

Die GEG-Novelle erreicht ein baldiges faktisches Verbot klimaschädlicher Heizungsanlagen aber selbst im Neubau nicht und lässt weiter Spielräume für fossile Energieträger. So könnte es am Ende knapp werden mit einem rechtzeitigen Umbau aller Anlagen. Konkret muss ab dem kommenden Jahr "jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden" . Als pauschal erfüllt gelten soll dies beim Anschluss an ein Wärmenetz, bei Stromdirektheizung, bei Solarthermie oder bei Nutzung einer Wärmepumpe.

Anders als aber etwa in den Nachbarländern könnten so aber auch neue Gasheizungen weiter eingebaut und betrieben werden, falls diese mit Wärmepumpen kombiniert werden. Ob sich das finanziell lohnt, auch mit Blick auf Gaspreise und Versorgungssicherheit, sei dahingestellt. Und spätestens in rund 20 Jahren müsste der Betrieb der Hybridheizung dann eingestellt werden.

Ebenfalls erlaubt bleiben soll der Einbau von sogenannten H2-Ready-Gasheizungen, für die allerdings einige Einschränkungen gelten und die derzeit noch nicht einmal am Markt verfügbar sind(öffnet im neuen Fenster) . "Heizungsanlagen auf Basis von grünem oder blauem Wasserstoff oder Derivaten davon" bleiben ebenfalls erlaubt.

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Dabei hat auch blauer Wasserstoff eine schlechte Klimabilanz und das Verbrennen von grünem Wasserstoff dürfte aufgrund des Wirkungsgrads in der Gesamtbetrachtung deutlich ineffizienter sein, als mit grünem Strom direkt Wärmepumpen zu betreiben.

Wann und ob ein Neueinbau von Gasheizungen darüber hinaus vor 2045 komplett verboten werden soll, ist derzeit völlig unklar. Ebenso, ob 100 Prozent erneuerbare Energien für Heizungen vorgeschrieben werden. 

Wärmepumpen und Infrastruktur für GEG dringend benötigt

Zusätzlich zum Tausch der eigentlichen Heizungsanlage muss die für den Betrieb notwendige Energie zudem klimaneutral verfügbar sein. Wann es Anlagen für eine industrielle Erzeugung von grünem Wasserstoff geben wird, der zum Heizen genutzt wird und in entsprechenden Größenordnungen verfügbar ist, lässt sich derzeit aber nicht absehen. Darüber hinaus will zwar die Gasindustrie ihre Netze für Wasserstoff weiterverwenden.

Die Pläne und die damit verbundene Transformation der Gasnetze sind aber aufgrund ihrer Effizienz und auch Wirtschaftlichkeit schwer umstritten . Viele Fachleute lehnen diese Ideen sogar grundsätzlich ab. Entsprechende Heizungsanlagen sind laut GEG-Novelle aber sowieso nur möglich, wenn es einen "verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze" gibt. Ab 2035 sollen Heizungen über entsprechende Netze mit mindestens "65 Prozent grünen oder blauem Wasserstoff betrieben werden" . Dass das umgesetzt wird, ist aber ebenfalls nicht in Sicht.

Boom-Technologie Wärmepumpe

Alternativ bleiben in der Breite dann entweder Wärmenetze, die in der Fläche oft erst noch geplant und gebaut werden müssten, oder die strombetriebenen Wärmepumpen, die derzeit im Neubau die absolute Boom-Technologie sind und einen riesigen Markt für die heimische Industrie eröffnen. Das zeigt sich nicht zuletzt am Verkauf von Viessman . Mit dem Bundesverband Wärmepumpe(öffnet im neuen Fenster) hat die Branche sogar bereits einen großen Lobbyverband.

Dieser vertritt unter anderem Hersteller wie Viessmann, Bosch, Vaillant, Stiebel Eltron oder auch Daikin. Alle haben öffentlich zugesagt, ihre Kapazitäten für die Herstellung der Geräte massiv zu erhöhen. Bundeswirtschaftsminister Habeck sprach schon vor einigen Wochen von einer zusätzlichen Kapazität von etwa 500.000 Stück pro Jahr. Damit einher gehen auch massive Investitionen in hiesige Fertigungsanlagen, wie zuletzt bei Stiebel Eltron(öffnet im neuen Fenster) .

Bleibt es bei dieser Produktionszahl, ist ein kompletter Ersatz der fossilen Heizungsanlage in den kommenden 20 Jahren wohl nicht allein über Wärmepumpen erreichbar. Doch selbst der Lobbyverband für die Geräte hält das Szenario des flächendeckenden Einsatzes von Wärmepumpen für nicht realistisch, dementiert öffentlich immer wieder dieses Ziel und stapelt tief.

Auf Twitter gibt der Verband das Ziel vor(öffnet im neuen Fenster) , "rund die Hälfte der Gebäude durch Wärmepumpen" zu beheizen. Bei 500.000 installierten Anlagen über einen Zeitraum von 20 Jahren ist dieses Ziel erreichbar. Mit dem Ausbau der Kapazitäten hiesiger Hersteller und dem Eintritt neuer Markteilnehmer etwa auch aus China ist zudem davon auszugehen, dass sich die Verfügbarkeit der Geräte mittelfristig deutlich verbessert. Eine Pflicht zur Nutzung von Wärmepumpen sieht das GEG wie erwähnt aber nicht vor.

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Grüner Strom für Wärmepumpen notwendig

Damit Wärmepumpen klimaneutral betrieben werden können, braucht es 100 Prozent Ökostrom. Das könnte unter anderem auch über selbst erzeugten Strom möglich werden, mit einer Solaranlage am Haus und der Nutzung von Speichern. Aussagen dazu trifft das GEG aber ebenfalls nicht. Dabei könnte doch ausgerechnet das Gebäudeenergiegesetz die Nutzung, Speicherung und Verteilung von Energie im Gebäude weitgehend regeln.

Der klimaneutrale Betrieb der Wärmepumpen bleibt Hausbesitzern somit weitgehend selbst überlassen. Oder sie verlassen sich allein darauf, dass auch die Stromnetze mittelfristig komplett auf Ökostrom umgestellt werden. Kurzfristig geschehen wird das nicht und den künftigen Mehrbedarf an Strom durch die Wärmepumpen muss das Netz auch erst einmal abdecken können.

Die Versorgungssicherheit sehen Wirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur aber nicht gefährdet(öffnet im neuen Fenster) , auch weil der Wechsel auf Wärmepumpen eben nicht plötzlich für alle Heizungen kommen wird. Das Netz kann also beim Ausbau quasi mitwachsen.

Millionenbestand fossiler Heizungen als Knackpunkt des GEG

Die beschriebenen Trends der vergangenen Jahre sowie die neuen Vorgaben des GEG betreffen aber zunächst nur Neueinbauten. Mit Blick auf die Anzahl von Einfamilienhäusern in Deutschland zeigt sich, dass zwar jährlich etwa 100.000 neue Gebäude hinzukommen. Bei inzwischen rund 16 Millionen Häusern im Bestand(öffnet im neuen Fenster) ist dies aber ein vergleichsweise geringer Anteil. Es wird klar, dass der Neubau allein trotz wachsender Städte absehbar nicht für den schnellen Heizungsaustausch in der Gesamtbetrachtung aller Heizungen sorgen kann.

Derzeit basieren wohl immer noch rund 19 Millionen zentraler Wärmeerzeuger für Heizungen auf fossilen Energieträgern(öffnet im neuen Fenster) , wobei Erdgas und Erdöl eine zentrale Rolle einnehmen. Um die Klimaziele einzuhalten, müssten also im Schnitt in den kommenden 20 Jahren jährlich rund eine Million Heizungen getauscht oder zumindest umgebaut werden.

Das ist sportlich und betrifft mehrheitlich Einfamilienhäuser mit einer oder zwei Wohnungen. Schließlich gibt es überhaupt nur etwas mehr als drei Millionen Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen in Deutschland(öffnet im neuen Fenster) . Das heißt, zusätzlich zu den Wärmepumpen muss es künftig wohl auch Wärmenetze für Gebiete mit Einfamilienhäusern geben.

Kontinuierlicher Austausch geplant

Zwar wurde in den vergangenen Jahren auch im Neubau vermehrt auf fossile Energieträger für Heizungen verzichtet, die schwere Last mit Blick auf den Klimawandel bleibt aber letztlich der Bestand fossiler Heizungsanlagen. Die Bundesregierung hofft, hier mit dem GEG und über die natürliche Laufzeit dieser Anlagen einen Wechsel hin zu klimafreundlicher Primärenergie erreichen zu können.

Die Idee ist dabei die eines fortwährenden Ausstiegs. Geht eine fossil betriebene Heizung kaputt, muss sie durch eine neue Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien ersetzt werden. Dabei sollen großzügige Übergangsfristen und Ausnahmegenehmigungen gelten.

Grundsätzlich sind dies im Fall einer Havarie drei Jahre, bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahre. In der Übergangszeit kann eine gebrauchte Heizung genutzt und weiter mit fossiler Energie betrieben werden. Sind Fernwärmenetze geplant, gelten Übergangszeiten von zehn Jahren. Für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, entfällt die Pflicht zur Umstellung ganz.

Staatliche Unterstützung vom Staat für den Umbau

Sozial und finanziell abfedern möchte die die Bundesregierung den möglichen Heizungstausch aber nicht nur durch die langfristige Perspektive des GEG, die erwähnten Übergangsfristen und Ausnahmen für Härtefalle, sondern auch über weiter ausgebaute Förderprogramme und steuerliche Maßnahmen.

Für selbst genutztes Wohneigentum und private Kleinvermieter von bis zu sechs Wohnungen, die dabei selbst eine der Wohnungen bewohnen, beträgt der Fördersatz künftig einheitlich "30 Prozent für alle Erfüllungsoptionen" bei Austausch einer fossilen Heizung gegen eine klimafreundliche.

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Hinzu kommen pauschal zusätzlich 10 Prozent beim Austausch im Havariefall und einer Übererfüllung der Anforderungen, Klimaboni über 20 Prozent für den freiwilligen Austausch bei selbstnutzenden Altbesitzern oder besonders alter Anlagen und Weiteres. Ergänzend gibt es Förderkredite der KfW. Umgesetzt wird dies wie bisher schon über die Bundesförderung für effiziente Gebäude(öffnet im neuen Fenster) .

Das GEG macht Abwarten zum Gesetz

Ein nicht zu vernachlässigender Anteil der Bevölkerung von etwa 11 Millionen Personen über 60 Jahren wohnt allerdings im eigenen Haus(öffnet im neuen Fenster) . Diese Personen könnten teils sogar schon zu alt sein, um die Havarie ihrer Heizungsanlage noch selbst zu erleben, je nachdem, wie gut sie erhalten ist. Trotz der Förderungen könnte ein Heizungstausch hier auch nicht mehr gut finanzierbar sein, etwa weil Rücklagen fehlen oder Kredite im Rentenalter doch möglicherweise schwerer zu bekommen sind.

Derartige persönliche Situationen, die vielen Ausnahmen des GEG, die Hoffnung auf die Bereitschaft der Hausbesitzer zu einem rechtzeitigen Tausch, das Abwarten von Havarien und Restlaufzeiten der Anlagen, Ablenkungsmanöver mittels vermeintlicher Technologieoffenheit für weniger effiziente Wasserstoffheizungen ohne Netze und der auf Jahrzehnte anlegte Wechsel hin zu Wärmepumpen und Wärmenetzen führen so zu einer weitgehend verwaschenen Perspektive, die einen zwingenden Austausch fossiler Anlagen mittelfristig wenig realistisch erscheinen lässt.

So wird der Heizungstausch vage auf die Zukunft verschoben und das Fossilheizungsverbot ist noch in weiter Ferne. Eine ambitionierte Wärmewende über das GEG wird so nicht erreicht. Viel mehr war von der Ampelkoalition wohl aber auch nicht zu erwarten .


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