Fossile Schlupflöcher des GEG

Der Anteil der Gasheizungen bei genehmigten Neubauten geht seit Jahrzehnten zugunsten von Fernwärme und Wärmepumpen zurück. Im ersten Halbjahr 2022 betrug er nur noch 16,2 Prozent. Knapp drei Viertel der in diesem Zeitraum genehmigten Wohngebäude dürften primär mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

Ein Grund für verstärkten Trend dürfte das GEG sein, das erstmals 2020 in Kraft trat. Die durch den Überfall Russlands auf die Ukraine deutlich gewordene Abhängigkeit von Erdgas und die damit verbundene Energiekrise samt perspektivisch steigenden Kosten für fossile Energie dürften ihn noch weiter vorantreiben.

Auch im benachbarten europäischen Ausland wird dieser Trend weg von der fossilen Heizung faktisch und auch gesetzlich seit Jahren verfolgt. Das zeigen unter anderem Überblicksdaten, die für eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (PDF) erhoben wurden. Die Bundesregierung will hier also endlich mit dem GEG nachziehen.

GEG bietet weiter Spielräume für fossile Heizungen

Die GEG-Novelle erreicht ein baldiges faktisches Verbot klimaschädlicher Heizungsanlagen aber selbst im Neubau nicht und lässt weiter Spielräume für fossile Energieträger. So könnte es am Ende knapp werden mit einem rechtzeitigen Umbau aller Anlagen. Konkret muss ab dem kommenden Jahr "jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden". Als pauschal erfüllt gelten soll dies beim Anschluss an ein Wärmenetz, bei Stromdirektheizung, bei Solarthermie oder bei Nutzung einer Wärmepumpe.

Anders als aber etwa in den Nachbarländern könnten so aber auch neue Gasheizungen weiter eingebaut und betrieben werden, falls diese mit Wärmepumpen kombiniert werden. Ob sich das finanziell lohnt, auch mit Blick auf Gaspreise und Versorgungssicherheit, sei dahingestellt. Und spätestens in rund 20 Jahren müsste der Betrieb der Hybridheizung dann eingestellt werden.

Ebenfalls erlaubt bleiben soll der Einbau von sogenannten H2-Ready-Gasheizungen, für die allerdings einige Einschränkungen gelten und die derzeit noch nicht einmal am Markt verfügbar sind. "Heizungsanlagen auf Basis von grünem oder blauem Wasserstoff oder Derivaten davon" bleiben ebenfalls erlaubt.

Dabei hat auch blauer Wasserstoff eine schlechte Klimabilanz und das Verbrennen von grünem Wasserstoff dürfte aufgrund des Wirkungsgrads in der Gesamtbetrachtung deutlich ineffizienter sein, als mit grünem Strom direkt Wärmepumpen zu betreiben.

Wann und ob ein Neueinbau von Gasheizungen darüber hinaus vor 2045 komplett verboten werden soll, ist derzeit völlig unklar. Ebenso, ob 100 Prozent erneuerbare Energien für Heizungen vorgeschrieben werden. 

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 Gebäudeenergiegesetz: Niemand hat die Absicht, Heizungen zu verbietenWärmepumpen und Infrastruktur für GEG dringend benötigt 
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Ofenexperte 23. Mai 2023 / Themenstart

Gut das Kaminöfen weiter betrieben werden dürfen. So lässt sich noch relativ Preiswert...

kingkong37 03. Mai 2023 / Themenstart

was für eine "heizung" kostet denn inkl. einbau 20.000euro? also ein brennwerttherme...

der_wahre_hannes 02. Mai 2023 / Themenstart

Halte ich für am realistischsten. Ich bin mir keiner Schuld bewusst! :P

der_wahre_hannes 02. Mai 2023 / Themenstart

Was natürlich auch jeder Hobbyhandwerker berücksichtigen wird...

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