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Gearbox vs. 3D Realms: Millionenstreit um Duke Nukem Forever

Duke Nukem Forever sorgt 16 Jahre nach seiner Erstankündigung und zwei Jahre nach seiner Veröffentlichung wieder für Aufregung. Diesmal wegen einer Klage von 3D Realms gegen Gearbox Software.
/ Peter Steinlechner
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Artwork von Duke Nukem Forever (Bild: Gearbox Software)
Artwork von Duke Nukem Forever Bild: Gearbox Software

Die Eigentümer des eigentlich insolventen Entwicklerstudios 3D Realms(öffnet im neuen Fenster) , Scott Miller und George Broussard, klagen wegen Duke Nukem Forever gegen Gearbox Software(öffnet im neuen Fenster) . Das hat bereits vor ein paar Tagen die US-Seite Kotaku.com(öffnet im neuen Fenster) erfahren. Dabei geht es um rund zwei Millionen US-Dollar, die Gearbox nach der Mitte 2011 erfolgten Veröffentlichung von Duke Nukem Forever noch immer 3D Realms schuldig geblieben sein soll.

Duke Nukem Forever – Spielszenen
Duke Nukem Forever – Spielszenen (04:52)

Die Anwälte von 3D Realms fordern zum einen die zwei Millionen US-Dollar, zum anderen Einsicht in die Geschäftsbücher von Gearbox, um möglicherweise eine noch höhere Gewinnbeteiligung einzufordern. Gearbox kontert, es sei all seinen Verpflichtungen bei Duke Nukem Forever nachgekommen. Nachdem es das halbfertige Spiel 2010 von 3D Realms übernommen und dann etwas später veröffentlicht habe, habe Gearbox sowohl durch die schlechten Verkaufszahlen Geld verloren, als auch durch die schlechten Kritiken einen Imageschaden hinnehmen müssen. 3D Realms habe hingegen nur Vorteile durch den Deal gehabt.

Die drei Firmenbosse, Scott Miller und George Broussard von 3D Realms und Randy Pitchford von Gearbox, kennen sich schon seit Jahren; Pitchford ist durch einen Job bei 3D Realms in die Branche gekommen. Kotaku.com zitiert aus einer der Klageschriften, dass es sich einst um ein Geschäft unter Freunden gehandelt habe. In einem Brief zieht Pitchford nun ein bitteres Fazit: "Die Lehre aus all dem ist, dass man nie ein Geschäft in der Spielebranche mit Menschen machen sollte, die mehr Klagen als veröffentlichte Spiele vorzuweisen haben."


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