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Gas statt Batterien: Technologieoffen ist Auschreibung zu Reservekraftwerken nicht

Die Bundesnetzagentur schreibt 4,5 Gigawatt Reserveleistung aus. Batteriespeicher werden dabei auf fast absurde Weise benachteiligt.
/ Mario Petzold
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Gasbetriebenes Heizkraftwerk in Berlin-Mitte (Bild: Getty Images/Sean Gallup)
Gasbetriebenes Heizkraftwerk in Berlin-Mitte Bild: Getty Images/Sean Gallup

In einer ersten Runde für insgesamt 12 Gigawatt (GW) Reservekapazität zur Stabilisierung des Stromnetzes hat die Bundesnetzagentur(öffnet im neuen Fenster) 4,5 GW ausgeschrieben. Diese Leistung dieser ersten von mehreren Runden entspricht ungefähr vier großen Kraftwerken.

Damit die Betreiber diese Leistung auf Abruf bereithalten, um das Netz zu stabilisieren, aber eben nicht am Strommarkt teilnehmen, erhalten sie eine Kompensation. Maximal darf diese bei 244.000 Euro je Megawatt und Jahr liegen, was umgerechnet auf die Ausschreibung grob 1 Milliarde Euro allein an Bereithaltungskosten bedeuten könnte.

Den Zuschlag erhalten allerdings die Projekte, die die niedrigsten Kosten veranschlagen und sich verpflichten, die angebotene Leistung dann über 15 Jahre bereitzustellen.

Hohe Hürden für Batterien als Reserve

Wie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche schon bei Amtsantritt verkündete, dürfte es sich bei den Reservekraftwerken größtenteils um neue Gasturbinen handeln. Das liegt nicht unbedingt daran, dass diese am besten geeignet wären, sondern an ungewöhnlich hohen Hürden, die für andere Energiequellen in die Details der Ausschreibung(öffnet im neuen Fenster) eingebaut wurden.

Zwar verlangte die EU von Deutschland, dass die Vergabe technologieoffen stattfinden soll, da es sich hier um einen Eingriff in einen europaweiten Markt handelt. Gleichzeitig fallen die Vergaberichtlinien sehr zum Nachteil von Batteriespeichern aus.

So vergütet die Bundesnetzagentur zum Beispiel nur eine reduzierte Leistung, die ihrer Meinung nach der resultierenden, netzdienlichen Leistung einer Anlage entspricht. Bei der Gasturbine sind das 85 Prozent der Maximalleistung, bei einem Batteriespeicher mit zehn Stunden Laufzeit dagegen nur 58 Prozent. Erst bei 20 Stunden werden ebenfalls 85 Prozent angerechnet.

Ausschreibung bleibt dennoch spannend

Batterien müssen zusätzlich in der Lage sein, 92 Prozent des aufgenommenen Stroms wieder ins Netz einzuspeisen. Leistungsstarken Lithium-Ionen-Akkus gelingt das problemlos. Bei besonders zyklenfesten Batterien und abweichenden chemischen Zusammensetzungen, die jedoch teils günstiger sind, dürfte der Wert nur schwer zu erreichen sein.

Und schließlich müssen 50 Prozent der Anlagen, die an der Ausschreibung teilnehmen, innerhalb der EU gefertigt werden. Noch kommt die überwiegende Mehrzahl der Batteriezellen allerdings aus China.

Ausgeschlossen ist aber keinesfalls, dass auch Batteriespeicher den Zuschlag erhalten. Am Ende entscheidet allein der Preis, sofern alle anderen Vorgaben erfüllt sind, und einige Projektplaner für Großbatterien hatten bereits angekündigt, mit einem kleinen Teil der Leistung ihrer zukünftigen Speicher an der lukrativen Ausschreibung teilzunehmen.

Ein 100-Megawatt-Speicher zum Beispiel kostet etwa 15 bis 20 Millionen Euro. Werden zehn Prozent davon als Reserve bereitgehalten, könnte das eine Kompensationszahlung im Bereich von 1 Million Euro pro Jahr über 15 Jahre bedeuten.


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