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Garantieverlängerung: 2 Jahre mehr für Intel 13. und 14. Generation

Die von überhöhter Abnutzung betroffenen Chips will Intel bei einem Defekt zwei weitere Jahre lang austauschen. Eine Sammelklage droht allerdings trotzdem.
/ Martin Böckmann
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Den Garantiezeitraum für Raptor-Lake-Prozessoren für den Sockel-1700 hat Intel auf vier Jahre erweitert. (Bild: Martin Böckmann/Golem.de)
Den Garantiezeitraum für Raptor-Lake-Prozessoren für den Sockel-1700 hat Intel auf vier Jahre erweitert. Bild: Martin Böckmann/Golem.de

Intel hat angekündigt ( via Tomshardware(öffnet im neuen Fenster) ), dass die Prozessoren der Raptor-Lake-Generation einschließlich der Refresh-Modelle eine Garantieverlängerung von zwei Jahren erhalten. Das bedeutet, dass der übliche zweijährige Garantiezeitraum grob mit dem Veröffentlichungsdatum des angekündigten Firmware-Updates beginnt.

Alle Prozessoren, die durch zu hohe Spannung beschädigt wurden und nicht mehr fehlerfrei funktionieren oder in den nächsten Monaten ausfallen könnten, sind durch die erweiterte Garantie abgedeckt. Das betrifft sämtliche Raptor-Lake-Modelle mit einer TDP von 65 Watt oder höher.

Besitzer von Raptor-Lake-Prozessoren sollten ihr System in der nächsten Zeit genau beobachten, vor allem nach dem neuen Firmware-Update. Auch sporadische Abstürze sollten normalerweise nicht vorkommen und könnten ein Indiz für eine stark abgenutzte CPU sein. Prozessoren verkraften durchaus zehn Jahre täglichen Betrieb ohne nennenswerte Verschleißerscheinungen, selbst eine halbierte Lebensdauer fällt daher erst spät auf.

Schadenersatz könnte trotzdem eingeklagt werden

Aus Kundensicht bringt das aber nur dann etwas, wenn der Prozessor auch tatsächlich im Garantiezeitraum getauscht wird. Die Ermittlungen für eine Sammelklage dürften daher erst einmal weiterlaufen, um möglicherweise auf dem Klageweg auch Ausgleichszahlungen für höheren Verschleiß ohne erkennbaren Defekt durchzusetzen.

Ebenso ist ein Umtausch innerhalb der Garantiezeit trotzdem mit Kosten verbunden und der Computer einige Tage nicht benutzbar. Zwar ergibt sich daraus nicht gleich ein Recht auf Schadenersatz, bei einem offenkundigen Serienfehler könnte die Lage aber anders aussehen.

Materialfehler sollen laut Intel nicht ursächlich für die Probleme sein. Die betroffenen Prozessoren sollen identifiziert und soweit möglich bis Ende des Jahres 2023 zurückgerufen worden sein. Wie viele Prozessoren es dennoch zu Kunden geschafft haben, verrät Intel allerdings weiter nicht. Der Hersteller spricht lediglich von einer "geringen Anzahl" .


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