Gaming: Spielebranche mit 33 Millionen Euro Förderung überrascht
Bei den Beratungen über den Bundeshaushalt im Jahr 2024 gibt es eine Überraschung für die Spielebranche: Unerwartet in dieser Form soll es 33 Millionen Euro Förderung zusätzlich geben. Das Geld fließt nicht über das Bundeswirtschaftsministerium, das alle momentan bereitstehenden Fördermittel für Gaming verantwortet.
Stattdessen gibt es die 33 Millionen Euro als gesonderten Etat über das Kanzleramt, konkret über die dort angesiedelte Beauftragte für Kultur und Medien, also Claudia Roth.
Die Spielebranche hat also künftig zwei Anlaufstellen für Fördergelder: zum einen die Kulturstaatssekretärin Roth, um anderen das von Robert Habeck geführte Bundeswirtschaftsministerium.
Dort ist aber bis auf Weiteres kein neues Geld zu erwarten: Die für 2024 vorgesehenen Fördermittel in Höhe von rund 48,7 Millionen Euro sind bereits vergeben. Details über die neue Aufteilung und die frischen Millionen liegen offenbar auch dem Branchenverband Game(öffnet im neuen Fenster) noch nicht vor.
"So positiv das Signal ist, so viele offene Fragen verbinden sich mit der heutigen Entscheidung allerdings auch", kommentierte Geschäftsführer Felix Falk. "Daher ist es jetzt wichtig, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien gemeinsam mit der Games-Branche schnellstmöglich abstimmen, wie die zusätzlichen Mittel konkret eingesetzt werden sollen."
Mal mehr und mal weniger Förderung
Die nun zugesagten 33 Millionen Euro dürften von den Spieleproduzenten positiv wahrgenommen werden. Allerdings erhoffte sich die Branche noch im Sommer 2023 eine Erhöhung auf 125 Millionen Euro.
Die wäre nötig gewesen, weil die Fördermittel für 2023 und 2024 bereits erschöpft sind. Stattdessen gab im es im Sommer sogar Hinweise auf eine Kürzung, so dass die 33 Millionen nun doch begrüßt werden.
Für kleine und mittlere Spieleentwickler ist es auch angesichts der aktuell höheren Zinsen praktisch unmöglich, aufwendige Projekte über den Kapitalmarkt zu finanzieren.



