Galaxy Tab 10.1N und Galaxy Nexus: Apple verliert gegen Samsung vor Gericht
Samsung darf das Galaxy Tab 10.1N und das Galaxy Nexus weiter in Deutschland verkaufen. Apple wollte mit einer einstweiligen Verfügung den Verkauf des Android-Tablets und des Android-Smartphones verbieten, scheiterte damit aber in München.

Vor dem Landgericht München ist Apple mit dem Vorhaben gescheitert, gegen Samsung per einstweiliger Verfügung ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N und das Galaxy Nexus zu erwirken. Das Landgericht München bestätigte Golem.de einen entsprechenden Bericht von Bloomberg. Die einstweilige Verfügung hatte Apple im November 2011 eingereicht. Apple hatte Samsung vorgeworfen, ein Apple zugeschriebenes Patent widerrechtlich zu verwenden.
Das betreffende EU-Patent behandelt das Verhalten der Software, wenn ein Nutzer beim Scrollen an das Ende einer Seite gelangt. Das Verhalten hat sich Apple patentieren lassen. Nach Auffassung von Samsung wurde das Verfahren aber bereits vor der Patentanmeldung verwendet, so dass das Patent wegen Prior Art ungültig war. Ein entsprechendes Prüfverfahren dazu läuft noch. Nach Ermittlungen des Patentrechtsexperten Florian Müller vom Foss-Patents-Blog handelt es sich dabei um das EU-Patent EP2126678 A2.
Das Landgericht München lehnte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Samsung ab (Aktenzeichen 21 O 26022/11). Samsung konnte das Gericht davon überzeugen, dass das betreffende Patent aufgehoben werden könnte. Weil die Patentprüfung noch nicht abgeschlossen ist, wollte das Gericht keine einstweilige Verfügung aussprechen. Damit darf Samsung das Android-Tablet Galaxy Tab 10.1N und das Android-Smartphone Galaxy Nexus weiterhin in Deutschland verkaufen.
Zu einem möglichen Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N läuft ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, das am 9. Februar 2012 eine Entscheidung bekanntgeben will. Ende Dezember 2011 gab es eine Verhandlung zu dem Fall, in dem das Gericht aber noch keine Entscheidung gefällt hatte. Nach Auffassung des Gerichts verstößt das Galaxy Tab 10.1N nicht gegen ein Geschmacksmuster von Apple.
Anfang dieser Woche entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass das seit August 2011 geltende Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 zwar aufrechterhalten wird. Allerdings nicht, weil Samsung gegen Apples Geschmacksmuster verstößt, wie es die vorgerichtlichten Instanzen meinten. Das Oberlandesgericht urteilte, dass das Galaxy Tab 10.1 Apples iPad in unlauterer Weise nachahme.
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Eindeutiges Softwarepatent. Gibt es Softwarepatente jetzt doch in der EU?
verstanden, danke. und lächerlich. sowohl die klage als auch die tatsache dass man es...
Quatsch! Damit würde Google nur seine Konkurrenten stärken (Microsoft, MyVideo, etc...
Stimmt, keine Klage sonder die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung wegen eines...