Galaxy Tab 10.1N und Galaxy Nexus: Apple verliert gegen Samsung vor Gericht

Samsung darf das Galaxy Tab 10.1N und das Galaxy Nexus weiter in Deutschland verkaufen. Apple wollte mit einer einstweiligen Verfügung den Verkauf des Android-Tablets und des Android-Smartphones verbieten, scheiterte damit aber in München.

Artikel veröffentlicht am ,
Apple-Chef Tim Cook verliert gegen Samsung.
Apple-Chef Tim Cook verliert gegen Samsung. (Bild: Kevork Djansezian/Getty Images)

Vor dem Landgericht München ist Apple mit dem Vorhaben gescheitert, gegen Samsung per einstweiliger Verfügung ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N und das Galaxy Nexus zu erwirken. Das Landgericht München bestätigte Golem.de einen entsprechenden Bericht von Bloomberg. Die einstweilige Verfügung hatte Apple im November 2011 eingereicht. Apple hatte Samsung vorgeworfen, ein Apple zugeschriebenes Patent widerrechtlich zu verwenden.

Das betreffende EU-Patent behandelt das Verhalten der Software, wenn ein Nutzer beim Scrollen an das Ende einer Seite gelangt. Das Verhalten hat sich Apple patentieren lassen. Nach Auffassung von Samsung wurde das Verfahren aber bereits vor der Patentanmeldung verwendet, so dass das Patent wegen Prior Art ungültig war. Ein entsprechendes Prüfverfahren dazu läuft noch. Nach Ermittlungen des Patentrechtsexperten Florian Müller vom Foss-Patents-Blog handelt es sich dabei um das EU-Patent EP2126678 A2.

Das Landgericht München lehnte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Samsung ab (Aktenzeichen 21 O 26022/11). Samsung konnte das Gericht davon überzeugen, dass das betreffende Patent aufgehoben werden könnte. Weil die Patentprüfung noch nicht abgeschlossen ist, wollte das Gericht keine einstweilige Verfügung aussprechen. Damit darf Samsung das Android-Tablet Galaxy Tab 10.1N und das Android-Smartphone Galaxy Nexus weiterhin in Deutschland verkaufen.

Zu einem möglichen Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N läuft ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, das am 9. Februar 2012 eine Entscheidung bekanntgeben will. Ende Dezember 2011 gab es eine Verhandlung zu dem Fall, in dem das Gericht aber noch keine Entscheidung gefällt hatte. Nach Auffassung des Gerichts verstößt das Galaxy Tab 10.1N nicht gegen ein Geschmacksmuster von Apple.

Anfang dieser Woche entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass das seit August 2011 geltende Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 zwar aufrechterhalten wird. Allerdings nicht, weil Samsung gegen Apples Geschmacksmuster verstößt, wie es die vorgerichtlichten Instanzen meinten. Das Oberlandesgericht urteilte, dass das Galaxy Tab 10.1 Apples iPad in unlauterer Weise nachahme.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Atalanttore 04. Feb 2012

Eindeutiges Softwarepatent. Gibt es Softwarepatente jetzt doch in der EU?

kendon 03. Feb 2012

verstanden, danke. und lächerlich. sowohl die klage als auch die tatsache dass man es...

Sander Cohen 03. Feb 2012

Quatsch! Damit würde Google nur seine Konkurrenten stärken (Microsoft, MyVideo, etc...

the_spacewürm 02. Feb 2012

Stimmt, keine Klage sonder die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung wegen eines...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Beamer im Test
Mini-Projektoren, die nicht Mist sind

Sie sind kompakter und günstiger als große Heimkinoprojektoren. Unser Test von vier Mini-Projektoren zeigt, dass einige inzwischen auch fast so gut sind.
Ein Test von Martin Wolf

Beamer im Test: Mini-Projektoren, die nicht Mist sind
Artikel
  1. Audio: Marshall-Kopfhörer kaufen Marshall-Amps
    Audio
    Marshall-Kopfhörer kaufen Marshall-Amps

    Zound verkauft seit über zehn Jahren Kopfhörer und Lautsprecher unter Marshall-Lizenz - jetzt haben die Schweden den Traditionshersteller gekauft.

  2. Plug-ins aufgedeckt: Viele Unternehmen arbeiten heimlich mit ChatGPT zusammen
    Plug-ins aufgedeckt
    Viele Unternehmen arbeiten heimlich mit ChatGPT zusammen

    Durch eine Lücke hat ein Programmierer entdeckt, dass ChatGPT mit viel mehr Unternehmen Plug-ins entwickelt, als bislang bekannt war.

  3. Gegen Drohnen: Kawasaki stellt mobile Laserwaffe vor
    Gegen Drohnen
    Kawasaki stellt mobile Laserwaffe vor

    Die Laserkanone, die auf einem kleinen Geländefahrzeug montiert ist, schießt Drohnen aus 100 Metern Entfernung ab.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • MindStar: Gigabyte RTX 4080 1.229€ statt 1.299€, Intel Core i9-12900K 399€ statt 474€ • SSDs & Festplatten bis -60% • AOC 34" UWQHD 279€ • Xbox-Controller & Konsolen-Bundles bis -27% • Windows Week • 3 Spiele kaufen, 2 zahlen [Werbung]
    •  /