Galaxy Tab 10.1: Apple erwirkt Verkaufsverbot gegen Samsung in den USA

Auch wenn Samsung das Recht hat, mit Apple zu konkurrieren, so hat das Unternehmen nicht das Recht, dies mit unfairen Mitteln zu tun und den Markt mit rechtsverletzenden Produkten zu fluten, schreibt Richterin Lucy Koh in ihrer Entscheidung(öffnet im neuen Fenster) . Sie entschied zugunsten von Apple und gegen Samsung, denn das Galaxy Tab 10.1 sei Apples Designpatent D504,889(öffnet im neuen Fenster) zu ähnlich.
Die Richterin räumte ein, dass Samsungs Absatz unter ihrer Entscheidung leiden werde, nach ihrer Ansicht aber wären die Folgen für Apple schwerwiegender, sollten Samsungs Produkte direkt mit den eigenen konkurrieren. Samsungs Argument, dass ein Verkaufsverbot den eigenen Beziehungen zu Mobilfunknetzbetreibern, die das Gerät verkaufen, schaden werde, ließ Richterin Koh nicht gelten, schließlich würden diese Beziehungen auf Produkten basieren, die Rechte verletzen.
Zur Durchsetzung des Verkaufsverbots hinterlegt Apple 2,6 Millionen US-Dollar für den Fall, dass letztendlich doch Samsung recht bekommt. Auf die Summe hatten sich die Streitparteien geeinigt.
Dabei gilt die einstweilige Verfügung nicht nur für das Galaxy Tab 10.1, sondern auch für jedes andere Produkt, das diesen Tablets sehr ähnlich ist. Samsung hatte hierzulande nach einer ähnlichen Entscheidung zum Galaxy Tab 10.1 das leicht veränderte Galaxy Tab 10.1N auf den Markt gebracht.
Die Entscheidung zugunsten von Apple ergeht allerdings reichlich spät, denn mittlerweile ist bereits der Nachfolger, Samsungs Galaxy Tab 2, auf dem Markt. Das erklärt auch, warum Apple nur 2,6 Millionen US-Dollar zur Durchsetzung der Entscheidung hinterlegen muss.