Steuerung durch Kopfnicken
Auf Samsungs neuem Smartphone läuft das aktuelle Android in Version 4.2.2 samt Touchwiz-Oberfläche und den zahlreichen Samsung-Erweiterungen, etwa dem Multi-Window-Modus. Damit lassen sich zwei Anwendungen nebeneinander auf dem Bildschirm platzieren. Welche Apps miteinander auf dem Bildschirm angezeigt werden können, zeigt die seitlich platzierte Schnellstartleiste - auch Buddy-Liste genannt. Sie lässt sich über einen Tab ausfahren. Dort muss zunächst eine Anwendung gestartet werden. Danach kann die zweite Anwendung aus der Liste an den oberen oder unteren Rand gezogen und daneben abgelegt werden.
Mit dem sogenannten Eye-Tracking, das Samsung auf dem Galaxy S4 erstmals einsetzt, soll sich beispielsweise im Browser per Augenbewegung scrollen lassen. Ganz stimmt das nicht, es wird vornehmlich die Kopfbewegung registriert. Das Gesicht beziehungsweise die Augen werden von der Frontkamera erkannt. Wir konnten das Eye-Tracking beispielsweise auch mit Puppen, Kuscheltieren und selbst Fotos von Gesichtern überlisten. Alles, was annähernd Augen hat, funktioniert. Neigten wir ein Foto nach oben, löste es ebenfalls das Scrollen im Standardbrowser aus. Im Chrome-Browser, den wir nachträglich installierten, funktionierte das nicht. Auch im Standardbrowser konnten wir die Augensteuerung nicht nutzen, wenn er im Zweibildmodus gestartet wurde.
Das Gesicht darf höchstens etwa 30 Zentimeter von dem Smartphone entfernt sein. Das soll auch verhindern, dass ein zweites Gesicht die Aktion zufällig auslöst. Die Bewegungen werden von zwei Sensoren registriert, die links und rechts vom Telefonlautsprecher liegen. Erkennt das Gerät ein für die Augensteuerung geeignetes Gesicht, erscheint ein Augensymbol auf dem Bildschirm. Das ist zunächst nervig, verschwindet aber sofort wieder und lässt sich in den Optionen abschalten.
Da die Kopfbewegung eine entscheidende Rolle spielt, muss der Nutzer sein Haupt leicht nach oben oder nach unten bewegen, um die Augensteuerung auszulösen. Der dazu verwendete Sensor reagiert recht zügig. Legten wir den Kopf wieder gerade, wurde das Scrollen sofort unterbrochen. Wenn wir das Smartphone jedoch bei geneigtem Haupt in Sensorreichweite brachten, konnten wir danach nur nach oben scrollen, nicht mehr nach unten.
Wir mussten die Augensteuerung häufig rekalibrieren, indem wir das Smartphone beiseite hielten und bei gerade gehaltenem Kopf wieder vor das Gesicht hielten, bis das grüne Augensymbol wieder erschien, das wir dafür wieder einschalteten. Der auf der oberen Seite angebrachte Sensor kann auch mit Fingergesten genutzt werden, dann muss der Nutzer den Finger nicht mehr auf das Display setzen. Alternativ kann das Scrollen auch durch das Neigen des Smartphones ausgelöst werden, was wir nach längerem Ausprobieren viel praktischer fanden. Allerdings funktionierten sämtliche Steuerungsarten ungewohnt und vielleicht deshalb nicht immer zuverlässig. Manchmal verloren wir völlig die Kontrolle über das Scrollen.
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naja, für Leute, die viele Apps, vor allem große Spiele oder Navi-Apps installieren...
ich hab mal gehört, das updates für das s4 über kies mit einem alternativen launcher...
nichts neues selbst das HTC One ist dem iPhone 5 überlegen. Aus persönlicher Erfahrung...
Ein Quantensprung ist etwas sehr kleines. Nur hat die Masse der Menschen keine Ahnung...