Gaia-X-Pionier: Autodaten-Netzwerk Catena-X darf starten
Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen Catena-X. Damit wollen Autohersteller und Zulieferer auf Basis von Gaia-X die Fertigung digitalisieren.

96 Mitglieder verzeichnet das 2021 gestartete Netzwerk Catena-X bereits. Ziel der Allianz ist es, einen einheitlichen Standard für Daten- und Informationsflüsse in der gesamten automobilen Wertschöpfungskette auf dem Fundament der europäischen Cloud-Initiative Gaia-X zu schaffen. Dies soll dabei helfen, die Fertigung von Autos weiter zu digitalisieren - etwa über globale Logistikplattformen oder das Training und den Einsatz von Algorithmen für die Produktionsoptimierung.
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Dem Plan nach profitieren von dem Vorhaben Kfz-Hersteller genauso wie Zulieferer, Ausrüster, Händlerverbände sowie Anbieter von Anwendungen, Plattformen und Infrastruktur. Entstehen soll ein Datennetzwerk mit entsprechenden Diensten entlang der gesamten automobilen Wertschöpfungskette. Zu den Gründern des Netzwerks zählen BMW, die Deutsche Telekom, Bosch, SAP, Siemens und ZF Friedrichshafen. An Bord sind mittlerweile etwa auch Mercedes-Benz, BASF, Henkel, Schaeffler, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und die Fraunhofer-Gesellschaft.
Die Tatsache, dass eine große Zahl von Konkurrenten, Ausstattern und Diensteanbietern an Bord ist, hat das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen. Es prüfte nach eigenen Angaben im Rahmen der vorgesehenen Kooperation Vorgaben zum Setzen von Standards sowie zur Zusammenarbeit zu Zwecken der Forschung und Entwicklung. Nun hat die Behörde grünes Licht gegeben: Sie teilte am 24. Mai 2022 mit, es gebe "keine Einwände gegen den geplanten Start" von Catena-X.
Diskriminierungsfreie Standards nötig
Zugute halten die Kartellexperten der Allianz, dass diese "keine gemeinsame Verwertung der Ergebnisse zum Ziel hat". So seien allenfalls wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen zu befürchten, wenn sich der Wettlauf rund um Innovationen in der Branche "spürbar verringert". Dafür gebe es nach jetzigem Stand "aber keine Anzeichen, zumal die zu entwickelnden Standards interoperabel gestaltet werden sollen". Unternehmen der Automobilindustrie könnten so eigene Cloud- und Software-Lösungen "weiterhin nutzen und entwickeln".
Die Wettbewerbshüter wollen das Netzwerk aber im Blick behalten. Den Beteiligten legen sie ans Herz, dass der Austausch wettbewerblich sensibler Informationen "auf das für die Kooperation zwingend erforderliche Maß beschränkt bleiben" müsse. Die Standards seien in einem offenen Verfahren transparent und diskriminierungsfrei zu entwickeln. Insbesondere Dritte müssten die Option haben, daran mitzuwirken. Der Zugang zu den geschaffenen Standards habe ferner "zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen" zu erfolgen.
"Die innerhalb des Projektes geplanten einzelnen Entwicklungskooperationen dürfen nicht zu Marktabschottungen oder sonstigen Wettbewerbsverzerrungen führen", unterstreicht das Kartellamt. Die aktuelle Freigabe beinhalte "keine abschließende Beurteilung aller Teilprojekte der Kooperation". Diese müssten zunächst konkretisiert werden.
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