G-10: Bundesregierung setzt Abhörpakt mit USA und UK außer Kraft
Zum Schutz der Privatsphäre hat die Bundesregierung laut Guido Westerwelle das G-10-Abkommen Deutschlands mit den USA und Großbritannien von 1968 gekündigt. Dieses machte den BND und den Verfassungsschutz zu Dienstleistern für die Geheimdienste der drei Westmächte.

Die G-10-Abkommen Deutschlands mit den USA und Großbritannien zur Zusammenarbeit von Geheimdiensten bei der Telefonüberwachung sind aufgehoben worden. Die Bundesregierung hat am 2. August 2013 die Kündigung der Verwaltungsvereinbarung von 1968/69 zum G-10-Gesetz mit den USA und Großbritannien durch Notenaustausch in Berlin abgeschlossen. Die Vereinbarung sei damit außer Kraft gesetzt. Das teilte das Auswärtige Amt mit.
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Dazu erklärte Außenminister Guido Westerwelle (FDP): "Die Aufhebung der Verwaltungsvereinbarungen, auf die wir in den letzten Wochen gedrängt haben, ist eine notwendige und richtige Konsequenz aus den jüngsten Debatten zum Schutz der Privatsphäre."
Die westlichen Alliierten hatten in der Bundesrepublik Deutschland Sonderrechte erhalten, was mit der Sicherung ihrer Truppen mit geheimdienstlichen Mitteln begründet worden war. Dies regelte das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut (Art. 3, Abs. 2) von 1961. Nach dem Zweiten Weltkrieg bauten die Amerikaner ein umfangreiches Überwachungssystem auf. Mit der Einführung des G-10-Gesetzes, das die Verletzung des Brief- und Telefongeheimnisses ermöglichte, vereinbarte Deutschland 1968, dass BND und Verfassungsschutz als eine Art Dienstleister für die Geheimdienste der drei Westmächte fungieren. Eine Verbalnote sicherte den USA zudem weitere Rechte zu. Die Bundesregierung wollte die Verwaltungsvereinbarung seit dem 19. Juli 2013 aufheben lassen.
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