Fußgängerschutz: Elektroautos sollen künstlichen Lärm machen
Durch Elektroautos gibt es weniger Lärm in der Stadt. So wenig, dass Gefahr für Fußgänger entsteht, die sich beim Überqueren einer Straße auf ihr Gehör verlassen. Sehbehinderte haben die Möglichkeit eines Kontrollblicks ohnehin nicht.
In den USA hat der Gesetzgeber deshalb reagiert und schreibt für Elektro- und Hybridautos ein Warnsignal vor. Alle Fahrzeuge, die ab September 2019 zugelassen werden, müssen künstlich lärmen, wenn sie unter 30 km/h fahren. Die Regelung gilt für Fahrzeuge unterhalb von 4,5 Tonnen und beschränkt sich auf solche, die vier Räder besitzen. Der sogenannte Pedestrian Safety Enhancement Act(öffnet im neuen Fenster) wurde schon 2010 vom US-Kongress verabschiedet.
Auch eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen empfiehlt ein akustisches Warnsystem (PDF(öffnet im neuen Fenster)) für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Es soll aktiviert werden, wenn die Autos unter 20 km/h fahren. Die meisten Hybridfahrzeuge agieren in diesem Bereich ebenfalls rein elektrisch. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, passend zur Fahrgeschwindigkeit des Autos den Warnton zu verändern. Bis 10 km/h soll er 50 dB(a) erreichen und danach 56 dB(a). Wenn das Fahrzeug rückwärts fährt, soll es ebenfalls ein Warngeräusch von sich geben.
Innerhalb des von der EU geförderten Projekts Evader werden Warntechniken entwickelt, die mit einer Fußgänger- und Radfahrererkennung arbeiten. Das soll verhindern, dass die Fahrzeuge unnötig Lärm machen. Bei Evader sind neben zahlreichen Zulieferbetrieben auch die Hersteller Renault, Nissan, Peugeot, Citroen und Continental sowie die Technische Universität Darmstadt mit dabei.
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