Funkzellenabfrage: Überwachung Tausender Unschuldiger mit unklarem Nutzen
Mehr als 4.000 Mal hat Nordrhein-Westfalens Polizei 2013 Funkzellen-Daten abgefragt und dabei viele Unschuldige gescannt. Doch ob sie Ermittlern weiterhelfen, weiß niemand.

Insgesamt 4.145. So viele Funkzellenabfragen hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr vorgenommen. Eine stattliche Zahl, und 600 mehr als 2012. Oder 1.500 mehr als zwei Jahre zuvor. In den ersten drei Monaten dieses Jahres waren es auch schon wieder 972. Der Trend weist weiter nach oben. Die sogenannte Funkzellenabfrage ist für die Polizei zur Routine geworden. Und das sind nur die Zahlen zur Strafverfolgung. Wie viele weitere Abfragen es aus Gründen der Gefahrenabwehr gab, bleibt einstweilen offen.
- Funkzellenabfrage: Überwachung Tausender Unschuldiger mit unklarem Nutzen
- Gleiche Muster auch bei stillen SMS, WLAN- und IMSI-Catcher
Die Zahlen entstammen der Antwort auf eine große Anfrage (PDF), die die Piraten-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag der Regierung in Düsseldorf gestellt hatte. Die Antwort zeigt, mit welcher Selbstverständlichkeit die Maßnahme inzwischen eingesetzt wird.
Dabei betrifft eine jede dieser Datenabfragen im Zweifel Hunderte oder gar Tausende unschuldige Menschen. Bei der Funkzellenabfrage erfährt die Polizei, welche Handynummern zu einem bestimmten Zeitraum an einem bestimmten Funkmast eingebucht waren - wer sich also mit seinem Gerät an dem entsprechenden Ort befand. Die Beamten wollen so ermitteln, ob sich ein der Tat Verdächtiger am Tatort aufhielt, beziehungsweise wer zur Tatzeit dort war. Doch werden dabei auch immer die Daten aller unverdächtigen Handybesitzer registriert und gespeichert.
Manchmal reicht ein Fahrraddiebstahl
Kritiker betrachten das Verfahren daher als schweren Eingriff in die Privatsphäre. Vor allem weil Fälle bekannt wurden, in denen auf diese Art abgefischte Daten in ganz anderen Verfahren verwendet wurden, als Beifang sozusagen. Datenschützer kritisieren außerdem, dass die Daten hinterher oft nicht gelöscht werden, obwohl das vorgeschrieben ist. Trotz der großen Menge privater Daten - immerhin erfährt die Polizei dadurch Handynummern, Namen und Adressen aller Geräte im Umkreis - ist die Abfrage inzwischen ein Standardinstrument und wird von Richtern kaum oder gar nicht hinterfragt und geprüft.
In Nordrhein-Westfalen waren es nach Auskunft der Landesregierung vor allem Bandendiebstahl, Raub und Erpressung, um die es ging. Doch erlaubt das Gesetz die Abfrage auch schon, wenn Fahrräder gestohlen wurden, wenn dahinter eine Bande vermutet wird.
Nicht beantwortet wurde von der Landesregierung die Frage, wie oft sich aus den Abfragen relevante Ermittlungsansätze oder sogar Verurteilungen ergeben haben. Dazu heißt es lediglich: "Die Anzahl neu gewonnener Ermittlungsansätze wird nicht erfasst." Solche Informationen, so argumentiert das federführende Innenministerium, sind eben in den gesetzlichen Berichtspflichten nicht enthalten. Das überrascht, immerhin hat die nordrhein-westfälische Polizei 2013 für Funkzellenabfragen insgesamt fast eine Million Euro ausgegeben.
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Gleiche Muster auch bei stillen SMS, WLAN- und IMSI-Catcher |
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Unter Android kann man meines Wissens eine stille SMS erkennen indem man die Android IMSI...
Um festzustellen ob sie wirklich telefoniert hat, während sie auf der Autobahn gefahren...
Das ist das einige was schnell gegen diesen Massenüberwachungswahn hilft Das andere wäre...
jede zelle ist in drei sektoren geteilt. und da sich zellen i.d.r. überlappen kann man...