Funklöcher: Beirat der Bundesnetzagentur erwartet Bußgelder
Wegen 4G-Funklöchern könnten Deutschlands drei Mobilfunkbetreiber Bußgelder zahlen müssen. Vertreter der Bundesnetzagentur informierten am 8. Mai 2023 den Beirat über den Stand des Netzausbaus sowie darüber, ob Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica die Ausbauauflagen eingehalten haben. Bei der Pflicht, bis Anfang dieses Jahres 500 weiße Flecken zu schließen, sei "keiner der drei wirklich zu hundert Prozent erfolgreich" gewesen, sagte Beiratsmitglied Reinhard Houben (FDP) nach der Sitzung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Wenn Gründe vorlägen, die das Nichterrichten von Funkmasten entschuldigen, dass sich in einer Gegend beispielsweise kein Eigentümer findet, der sein Grundstück dafür vermieten will, treffe den Netzbetreiber keine Schuld. "Es gibt sicherlich Fälle, wo technische, geografische oder juristische Gründe nachvollziehbar sind" , sagte Houben. "Aber da, wo das nicht der Fall ist, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden." Tatsächlich habe die Bundesnetzagentur laut 1&1-Chef Ralph Dommermuth(öffnet im neuen Fenster) noch nie ein Bußgeld gegen einen Netzbetreiber verhängt.
Telefónica geht ungewöhnlichen Weg
Der Neueinsteiger unter den Netzbetreibern, 1&1 aus Rheinland-Pfalz, verfehlte eine Pflicht zur Inbetriebnahme von eintausend 5G-Standorten deutlich, zum Jahreswechsel waren es nur fünf. Hier hat die Aufsichtsbehörde bereits ein Bußgeldverfahren eröffnet. Laut einem früheren Schreiben der Bundesnetzagentur sind bis zu 50.000 Euro je Standort und damit eine Strafe in Höhe von rund 50 Millionen Euro möglich. Doch wenn 1&1 glaubhaft nachweisen könne, dass andere für den Rückstand verantwortlich sind, seien, wie das Handelsblatt zuvor aus Kreisen der Behörde erfuhr, "vorerst keine wesentlichen Sanktionen" zu erwarten.
Die Netzbetreiber teilten mit, dass sie die Auflage erfüllt und Funkanlagen dort errichtet haben, wo dies möglich war. Zugleich betonen sie hohe Investitionen in den allgemeinen Netzausbau. Allerdings geht O2 hierbei einen ungewöhnlichen Weg: Auf einem Teil dieser Fläche nutzt sie keine neuen Masten, sondern hat die Funksignale von Antennen, die in der Nähe sind, verstärkt und die Reichweite erhöht. Ob die Bundesnetzagentur dies akzeptiert, ist fraglich.
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