Funklöcher: Autoindustrie drängt auf flächendeckenden 5G-Ausbau
Die deutsche Automobilindustrie will eine 100-prozentige 5G-Abdeckung. Die Bundesnetzagentur ist bis zum Jahr 2022 zunächst mit 500 5G-Funkmasten zufrieden.

Die deutsche Automobilindustrie verlangt ein flächendeckendes 5G-Mobilfunknetz. "Das Problem besteht eher auf dem Land. Wenn man beispielsweise von Straßburg über den Rhein nach Deutschland fährt, ist die Verbindung 10 bis 15 Kilometer tot. Das ist für die Zukunft nicht hinnehmbar", sagte Bernhard Mattes, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), im Gespräch mit dem Handelsblatt. Autobahnen und große Städte müssten komplett digitalisiert sein.
Deutschlands mächtigster Industrieverband stünde einer Entwicklung positiv gegenüber, wenn es zusätzlich zu Telekom, Telefónica und Vodafone weitere Mobilfunkanbieter geben würde. "Ich halte Wettbewerb für eine belebende Form in jeder Branche", betonte Mattes. Wettbewerb sei "ein prima Antreiber, um gute technologische Lösungen zu erreichen". Die drei Netzbetreiber haben sich entschieden dagegen gewandt.
Die Bundesnetzagentur wird bei der Vergabe der Frequenzen für das 5G-Mobilfunknetz keine flächendeckende Versorgung vorschreiben. Danach sollen die Netzbetreiber bis 2022 zunächst 500 5G-Funkmasten aufbauen.
Breko: Verhandlungen haben bei LTE nicht funktioniert
Die Bundesnetzagentur hat ihren Beirat über die beabsichtigten Rahmenbedingungen für die geplante Auktion von Frequenzspektrum aus den Bereichen um 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz für 5G informiert. Dem Vernehmen nach wird der Beirat auf seiner Sitzung am 24. September 2018 über die konkreten Vergabebedingungen und Auktionsregeln beraten; am 26. November sollen diese dann beschlossen werden.
In dem an den Beirat versandten Dokument verneint die Bundesnetzagentur eine Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung der künftigen 5G-Frequenzinhaber ebenso wie eine Verpflichtung zum National Roaming sowie zum Infrastruktur-Sharing. Stattdessen setzt die Regulierungsbehörde auf ein Verhandlungsgebot zwischen Drittanbietern und den künftigen Frequenzinhabern, die aber nicht zwingend zu einem Abschluss führen müssen. Ein Eingreifen der Behörde soll nur dann möglich sein, wenn gegen das Diskriminierungsverbot zum Schutze des Wettbewerbs verstoßen wird.
"Von einer Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung werden Bürger und Unternehmen in Hinblick auf Auswahl, Preise, Qualität und innovative Produkte profitieren", sagte Breko-Geschäftsführer Stephan Albers (Bundesverband Breitbandkommunikation). "Das Verhandlungsprinzip hat schon beim Zugang zu LTE weitgehend versagt. Aus dieser Erfahrung heraus wird der Beirat sicher die richtigen Schlüsse ziehen."
Der Frequenzbereich von 3,7 bis 3,8 GHz wird nicht Gegenstand der geplanten Frequenz-Auktion sein: Er soll für regionale Anwendungen reserviert werden.
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