Führerschein aufs Handy: Digitaler Führerschein kommt bis Ende 2026

Die Bundesregierung hat dem digitalen Führerschein zugestimmt(öffnet im neuen Fenster) . Das Bundeskabinett billigte den Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der die rechtliche Grundlage für digitale Dokumente im Straßenverkehr schafft.
Führerschein und Fahrzeugpapiere lassen sich künftig per Smartphone nachweisen, etwa bei Polizeikontrollen, beim Carsharing oder bei der Mietwagenbuchung.
Vier Jahre Vorsprung vor Europa
Mit dem Start Ende 2026 liegt Deutschland deutlich vor der EU-weiten Einführungspflicht im Jahr 2030. Die technische Lösung wird von Anfang an kompatibel mit der europäischen digitalen Identitätsbrieftasche (Eudi-Wallet) sein. Der klassische Kartenführerschein bleibt weiterhin gültig, die digitale Version ist ein freiwilliges Zusatzangebot.
Scanfahrzeuge statt Politessen
Neben den digitalen Dokumenten bringt das Gesetz weitere Neuerungen: Kommunen können die Parkraumüberwachung modernisieren. Statt Kontrolleure auf Fußstreife einzusetzen, sind künftig Scanfahrzeuge möglich, die Kennzeichen automatisch erfassen und mit kennzeichenbasierten Parkberechtigungen abgleichen.
Mehr Transparenz bei Fahrzeugdaten
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) öffnet zudem seine Datenbanken: Über eine neue Internetplattform können Bürger künftig mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer technische Daten, Rückrufinformationen und Spezifikationen zu jedem Fahrzeug abrufen. Der Gesetzentwurf schafft dafür die nötigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.
Riegel gegen Punktehandel
Ein weiterer Punkt richtet sich gegen dubiose Geschäftsmodelle: Der Handel mit Punkten in Flensburg wird explizit verboten. Wer gewerbsmäßig versucht, anderen dabei zu helfen, sich Bußgeldern, Fahrverboten oder Punkten zu entziehen, muss mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro rechnen.
Der Gesetzentwurf muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Details zur Umsetzung werden anschließend in Rechtsverordnungen konkretisiert.



