FTC: Wettbewerbshüter warnen vor Schleichwerbung
In ungewöhnlich scharfer Form äußert sich die zuständige US-Behörde zu Produktvorstellungen in sozialen Netzwerken.

Die in den USA für Wettbewerb zuständige Federal Trade Commission (FTC) hat sich in einem längeren Text über die Transparenz von Produkttests bei Streamern und Influencern geäußert.
Die Behörde hat neue Richtlinien (PDF) veröffentlicht - die allerdings offiziell nur als Vorschläge gemeint sind, über die nun diskutiert werden solle.
Konkret geht es darum, dass die Betreiber von sozialen Medien strenger darauf achten sollen, wie ihre Kreativen unter anderem mit Tests und anderen Formaten umgehen, die eigentlich als bezahlte Werbung gekennzeichnet sein müssten.
Die FTC nennt eine ganze Reihe von Beispielen, die sie für problematisch hält. Es geht etwa um einen Studenten, der einen Ruf als exzellenter Computerspieler hat.
Wenn nun ein Spielehersteller den Studenten dafür bezahlt, ein neues Game in seinem Stream auszuprobieren und der Student den Eindruck vermittelt, dass er Spaß hat, sollte das nach Ansicht der FTC bereits als unzulässige Produktunterstützung gelten - selbst wenn der Student das Spiel nicht ausdrücklich empfiehlt.
Es gibt noch mehr solcher Beispiele. In den meisten geht es um unterschwellige Produktempfehlungen, die in irgendeiner Form bezahlt sind. Nicht immer in Form einer simplen Überweisung, sondern teilweise auch durch Anreizsysteme wie Punkte, die dann in Geld oder Waren umgetauscht werden können.
Ein Schwerpunkt der FTC liegt auf Schleichwerbung mit Kindern als Zielgruppe. "Diese Art der Täuschung führt dazu, dass Menschen mehr Geld für schlechte Produkte und Dienstleistungen bezahlen und es schadet ehrlichen Konkurrenten", kommentiert Samuel Levine, der bei der FTC für den Bereich Konsumentenschutz zuständig ist.
Leitfaden der Landesmedienanstalten
Die Plattformen - es fallen keine konkreten Namen - werden ausdrücklich gewarnt, dass die FTC künftig Verstöße strenger ahnden könnte. Bislang hat sich keines der vermutlich betroffenen Unternehmen geäußert - hier dürften vor allem die Reaktionen von Meta, Twitch, Tiktok und Twitter interessant sein.
Auch in Deutschland ist Schleichwerbung unzulässig. Influencer und Streamer können sich unter anderem bei den Medienanstalten in einem Leitfaden (PDF) über die aktuellen Regeln informieren.
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