FSD: Floridas Staatsanwalt will keine 243-Millionen-Strafe gegen Tesla
Der Generalstaatsanwalt von Florida, James Uthmeier, hat einen sogenannten Amicus-Brief an das Bundesgericht geschrieben, das eine Strafe von 243 Millionen US-Dollar gegen Tesla bestätigt hatte. In dem Schreiben bittet Uthmeier das Gericht, die verhängte Strafzahlung zurückzunehmen oder zumindest zu reduzieren, wie Electrek(öffnet im neuen Fenster) berichtet.
Hintergrund ist ein Unfall auf Key Largo, einer Florida vorgelagerten und mit dem Festland über eine Brücke verbundenen Insel. Der Fahrer George McGee fuhr mit seinem Model S aus dem Jahr 2019 mit aktivierten Full Self Driving (FSD), als ihm sein Smartphone herunterfiel. Während er sich hinunterbeugte, um es aufzuheben, fuhr das FSD seinen Tesla über eine rote Ampel.
McGee raste anschließend in ein anderes Auto, dessen Fahrerin getötet wurde. Ein Gericht hatte dem Fahrer 67 Prozent der Schuld zugesprochen, Tesla 33 Prozent. Im Laufe des Verfahrens hatte Tesla behauptet, dass es keine aufgezeichneten Daten zum Unfall gebe; ein Sicherheitsforscher extrahierte diese daraufhin und veröffentlichte sie.
Zu hohe Strafen würden Innovationen verhindern
Uthmeier zufolge sollte die Strafe, wenn sie nicht komplett gestrichen werde, maximal dreimal so hoch sein wie der verursachte Schaden. Sein Argument ist, dass sehr hohe Strafzahlungen Innovationen verhinderten, die der Gesellschaft zugutekämen. Außerdem gebe es in Florida eine 3:1-Deckelung für Strafzahlungen, die das Gericht ignoriert habe.
Nach dem ersten Urteil ging Tesla in Berufung. Ein zweites Gericht bestätigte die Strafe allerdings. Womöglich wurde sie in dieser Höhe auch deshalb verhängt, weil Tesla während des Verfahrens versucht hatte, das Gericht zu täuschen, indem das Unternehmen behauptete, es gäbe keine Daten zum Unfall.
Der Golem-Blick
Tesla steht seit Langem in der Kritik, seinen Fahrassistenten FSD als autonomen Fahrmodus zu verkaufen. Am Ende ist FSD aber ein Level-2-System, wenn auch ein hoch entwickeltes; das bedeutet, dass Fahrer stets aufmerksam sein und eingreifen können müssen.
In Teslas Werbung wird dies mitunter aber anders kommuniziert. Deshalb dürfte das Gericht im vorliegenden Fall auch eine Teilschuld bei Tesla festgestellt haben. Die hohe Strafe dürfte mit Teslas Verhalten während des Verfahrens zusammenhängen. Das Gericht muss der Bitte des Generalstaatsanwaltes nicht nachkommen.
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