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FRK-Kabelnetzverband: Recht auf Vollausbau mit Glas "lehnen wir ab"

Die mittelständischen Kabelnetzbetreiber wollen kein Recht auf Glasfaser -Ausbau in der Netzebene 4. Ihre Verträge mit den Wohnungsgesellschaften würden so entwertet.
/ Achim Sawall
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Auf dem FRK-Kongressin Leipzig am 10. September 2025 (Bild: Achim Sawall/Golem.de)
Auf dem FRK-Kongressin Leipzig am 10. September 2025 Bild: Achim Sawall/Golem.de

Ein Recht auf einen Vollausbau in einem Mietshaus, in dem nur ein Haushalt Glasfaser will, soll es nicht geben. Das sagte Ralf Berger, Vorsitzender des mittelständischen FRK (Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation), am 10. September 2025 auf dem 28. Breitbandkongress in Leipzig(öffnet im neuen Fenster) . "Einen derartigen Eingriff in den Markt lehnen wir ab" , erklärte er zum TKG-Eckpunktepapier.

Dies stelle "einen Markteingriff dar, der grundlegende Rechte der Gebäudeeigentümer verletzt und hohe Investitionsrisiken für den Aufbau gebäudeinterner Netze mit sich bringt" , betonte Berger. Die Kabelnetzbetreiber haben oft langfristige Verträge mit der Wohnungswirtschaft und fürchten, von großen Netzbetreibern inhouse auf Netzebene 4 überbaut zu werden.

Tatsächlich erhalten Haushalte in Mehrfamilienhäusern häufig keine Glasfaser-Inhouse-Verkabelung, weil Hauseigentümer einen rechtlich umstrittenen Vertrag mit einem TV-Kabelnetzbetreiber haben.

"Untergräbt jede Investitionskalkulation"

Die Konditionen für Zugangs- und Mitnutzungsentgelte sollten ebenso wie die Bedingungen für die Mitnutzung gebäudeinterner Netze von den Marktteilnehmern ausgehandelt werden, sagte Berger. Doch das vom Bundesdigitalministerium geplante Recht auf Zugang zu einer freien Glasfaser in jede Wohneinheit, unabhängig von bestehenden Endkundenverträgen, wenn der Zugangsnachfrager das Gebäude an sein vorgelagertes Netz angeschlossen habe, untergrabe "jede Investitionskalkulation in den FTTH-Ausbau. Auf diese Weise gelangt der strategische Überbau von der Netzebene 3 in die Gebäude" , erklärte der FRK-Vorsitzende.

Berger sagte Golem: "Ich bin der Meinung, dass der Glasfaserausbau auf der Netzebene 4 am schnellsten gelingt, wenn ein fairer Wettbewerb um den Zugang zu den Gebäuden herrscht, der sowohl die Interessen der Mieter als auch die der Vermieter und Netzbetreiber berücksichtigt. Der FRK setzt sich dafür ein, dass Open Access bei Glasfaserausbau in den Gebäuden einen fairen Wettbewerb gewährleistet und für Nutzer eine große Produktauswahl sichert."

Sven Knapp, Hauptstadtbüroleiter beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), sagte zuvor zu den Eckpunkten des Bundesdigitalministeriums: "Die vorgesehenen Maßnahmen zur Erleichterung des Glasfaserausbaus in Mehrfamilienhäusern gehen grundsätzlich in die richtige Richtung."

Entscheidend sei dabei, dass die "bewährte Kooperation zwischen Gebäudeeigentümern und Netzbetreibern nicht unterlaufen" und ein strategischer Doppelausbau von Glasfasernetzen in den Gebäuden verhindert werde, betonte Knapp.


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