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Fritzbox Preisbindung: Bundeskartellamt bestraft AVM mit 16 Millionen Euro Bußgeld

Das Bundeskartellamt sieht es als bewiesen an, dass Fritzbox -Hersteller AVM die Preise im Elektronikhandel gesteuert hat. Laut AVM wollte man nur dem stationären Handel gegen Onlineanbieter helfen.
/ Achim Sawall
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Werbung für Fritzbox bei Media Markt (Bild: Media Markt)
Werbung für Fritzbox bei Media Markt Bild: Media Markt

Das Bundeskartellamt hat gegen den Fritzbox-Hersteller AVM eine Geldbuße in Höhe von knapp 16 Millionen Euro wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt. Das gab die Behörde am 2. Juli 2024 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucher eingeschränkt zu haben."

Durch Abstimmungen mit Elektronikfachhändlern über Preisanhebungen sei der Wettbewerb eingeschränkt worden. "Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden" , betonte Mundt.

Eingeleitet wurde das Verfahren nach einem anonymen Hinweis im digitalen Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamtes sowie nach weiteren Hinweisen aus dem Markt mit einer Durchsuchung im Februar 2022, die öffentlich nicht bekannt wurde.

Preissteuerung mit spezieller AVM-Software

Beschäftigte von AVM handelten laut den Ermittlungen des Bundeskartellamts bei Elektronikfachhändlern Abstimmungen über Endpreise aus. Dabei sei es um Anhebung der Preise gegangen, teilweise seien auch bestimmte Mindestverkaufspreise (Zielpreise) gefordert worden. Die Endpreise der Händler wurden von AVM-Beschäftigten intensiv beobachtet. Neben Recherchen im stationären Handel und Onlinepreisvergleichen sei mindestens seit Mitte 2019 eine spezielle Software zur Preissteuerung verwendet worden.

In vielen Fällen hätten die Händler nach Interventionen von AVM eine Erhöhung der Preise zugesagt, erklärte das Bundeskartellamt.

Bei der Bußgeldfestsetzung sei es zu einem Deal (Settlement) gekommen, wodurch eine "einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen werden konnte" . Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler sind keine Bußgeldbescheide ergangen.

AVM: Verbraucher wurden nicht benachteiligt

"Durch die einvernehmliche Beendigung werden langwierige Ermittlungen und juristische Auseinandersetzungen vermieden. AVM hat die einvernehmliche Verfahrensbeendigung auch deshalb gewählt, um den anstehenden Generationswechsel von Belastungen der Vergangenheit freizuhalten" , erklärte AVM-Sprecherin Doris Haar Golem.de auf Anfrage. Das Unternehmen steht seit September 2023 zum Verkauf .

AVM habe nach eigener Darstellung den stationären Handel unterstützt, damit er "gegenüber dem wachsenden Onlinehandel wettbewerbsfähig bleibt. Kleinere Händler konnten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben. Der Onlineverkauf zu diesen Konditionen war nicht vorgesehen" , betonte Haar. Aus Sicht der AVM-Geschäftsführung sind Verbraucher nicht benachteiligt worden.


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