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Fritzbox: AVM veröffentlicht FAQ zur Routerfreiheit

Am ersten August ist es so weit: Auch Nutzer von Glasfaser - und Kabelanschlüssen können ihre Router selbst wählen. Der Hersteller AVM hat dazu eine Checkliste mit häufig gestellten Fragen herausgegeben.
/ Hauke Gierow
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AVM hat wenig überaschend keine Probleme mit der Routerfreiheit. (Bild: Wikifreund/Wikimedia Commons)
AVM hat wenig überaschend keine Probleme mit der Routerfreiheit. Bild: Wikifreund/Wikimedia Commons / CC-BY-SA 3.0

Ab dem ersten August gilt die Routerfreiheit in Deutschland. AVM erklärt dazu(öffnet im neuen Fenster) , wie sich die neuen Regelungen auf Kunden auswirken. Zum Start soll die Fritzbox 6490 Cable frei erhältlich sein. Für normale DSL-Anschlüsse sollen die Fritzbox 7580 und die Fritzbox 7560 verfügbar sein.

AVM schreibt, dass Nutzer durch die Routerfreiheit viele Vorteile hätten: "Dank der Routerfreiheit können Sie nun auch am Kabel- oder Glasfaseranschluss einen Router frei nach Ihren Bedürfnissen wählen und selbst kaufen. Es entstehen keine Mietkosten für Gerät oder WLAN; Updates für mehr Funktionen und Sicherheit sind direkt vom Hersteller und gratis erhältlich." Außerdem würden integrierte Router Anschaffungs- und Stromkosten für den Betrieb weiterer Geräte sparen.

Zugangsdaten müssen herausgegeben werden

Die Netzbetreiber sind ab dem ersten August verpflichtet, die Zugangsdaten herauszugeben. Bei Neuverträgen muss das "in Textform, unaufgefordert und kostenfrei" geschehen. Das umfasst alle Dienste des Anbieters, also neben dem Internetzugang meist noch Voice-over-IP.

Probleme sieht AVM durch die Routerfreiheit keine: Seit vielen Jahren hätten vier Millionen Anwender Router an normalen DSL-Anschlüssen eingerichtet, ohne dass das für die Netze problematisch geworden sei. Damit widerspricht AVM dem Anbieter Unitymedia. Dessen Chef hatte erklärt , dass nicht alle Kabelrouter im Netz des Unternehmens funktionieren würden. Wolf Osthaus, Senior Vice President des Unternehmens warnte vor Störungen im Netz.

Kabelrouter arbeiten nach gängigen internationalen Standards. Das ist einerseits Docsis 3.0, andererseits der Request for Comment (RFC) der Internet Engineering Taskforce (IETF) mit der Nummer 3261. Einige Kabelnetzbetreiber können Anpassungen an ihren Netzen vornehmen, diese müssen aber ab dem Stichtag für alle Kunden nachvollziehbar veröffentlicht werden.

AVM informiert bereits heute über die Geschäftspraxis verschiedener Internetprovider. Auf der Seite Freie Routerwahl(öffnet im neuen Fenster) ist zusammengefasst, ob die Unternehmen bereits Zugangsdaten herausgeben oder nicht.


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