Fristlose Kündigung: Gericht entscheidet über Entlassung wegen Stromdiebstahls

Weil er den Akku seines Privatwagens an einer Firmensteckdose aufgeladen hat, muss ein Angestellter in Düsseldorf um seinen Job kämpfen. Sein Arbeitgeber hatte ihm deswegen fristlos gekündigt. Am 19. Dezember 2023 wird das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf den Fall verhandeln, wie das Gericht der dpa mitteilte.
Der Kläger war in einem Hotelbetrieb regelmäßig in der Spätschicht eingesetzt. Sein Hybridauto lud er an einer 220-Volt-Steckdose im Flur eines Seminartraktes auf, obwohl es laut Hausordnung aus Sicherheitsgründen verboten war, Akkus für Elektromotoren aufzuladen.
Der Kläger erklärte, er habe sein Auto nur für wenige Minuten aufgeladen, weil es an dem Tag zu einem unerwarteten Leistungsabfall seines Fahrzeugakkus gekommen sei. Er habe nur seine Heimfahrt sicherstellen wollen. Es sei außerdem geduldet worden, dass Mitarbeiter Handys, Tablets, E-Bikes, E-Roller, Bluetooth-Lautsprecher oder Ventilatoren im Betrieb laden.
Auto soll mehrfach geladen worden sein
Die Arbeitgeberin führte an, dass der Kläger sein Auto nicht nur am besagten Tag, sondern etwa zehnmal bei ihr aufgeladen habe. Am 12. Januar 2022 habe er sein Auto für mindestens 20 Minuten geladen und damit Strom im Wert von 40 Cent gestohlen.
Zwar sei der finanzielle Schaden minimal, es liege aber ein erheblicher Vertrauensverlust vor. Die vom Kläger behauptete betriebliche Duldung des Ladens privater Geräte bestehe nicht. Rechtlich gesehen stellt die Nutzung des betrieblichen Stromanschlusses für private Zwecke in Deutschland eine Straftat dar(öffnet im neuen Fenster) , die eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen kann.
Allerdings ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung in der Regel nur bei einer besonders schweren Pflichtverletzung gerechtfertigt. In erster Instanz gewann daher der Rezeptionist. Der Kläger habe sein Auto fünf- bis sechsmal geladen. Dies sei grundsätzlich ein Grund für eine fristlose Kündigung, im konkreten Fall wäre aber eine Abmahnung ausreichend gewesen, so das Gericht.



