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Frist verpasst: Ministerien passen Webseiten nicht an "Leichte Sprache" an

Webseiten der Behörden soll jeder verstehen. Deshalb müssen Bundesministerien ihre Onlineinformationen in "Leichter Sprache" veröffentlichen. Einige schafften das nicht und könnten nun verklagt werden, weil sie die Umstellungsfrist versäumt haben oder schlicht ignorieren.
/ Michael Linden
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Europäisches Easy-to-read-Logo (Bild: Inclusion Europe)
Europäisches Easy-to-read-Logo Bild: Inclusion Europe

Fachbegriffe, Abkürzungen und lange Schachtelsätze können dazu führen, dass Texte unverständlich werden. Damit das auf den Websites der Bundesbehörden und Ministerien nicht passiert, müssen sie ihre Inhalte auch in "Leichter Sprache" präsentieren. Eine entsprechende Verordnung existiert seit 2011 – und die Übergangsfrist ist im März 2014 abgelaufen. Trotz der langen Anlaufphase haben es nach Informationen des Spiegel drei Bundesministerien und das Bundespräsidialamt nicht geschafft, ihre Internetseiten für Menschen mit Behinderung aufzubereiten.

Bei Anwendung leichter Sprache wird auf Abkürzungen, Fremdwörter und lange Sätze verzichtet. Innen- und Justizressort erklärten dem Spiegel, dass sie noch etwas Zeit brauchten. Verkehrsminister Alexander Dobrindt will die Vorschrift auf andere Weise verwirklichen: Sein Ministerium bemühe sich generell "um eine allgemeinverständliche Sprache", ließ er wissen.

Das Bundespräsidialamt teilte mit, dass die Umsetzung "in Arbeit", ein Auftrag jedoch noch nicht erteilt worden sei.

Gegenüber dem Spiegel kritisierte Verena Bentele, die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, das schleppende Verfahren: "Was die Ministerien momentan leisten, ist noch nicht genug".

Die Behindertenverbände in Deutschland könnten nun eine Feststellungsklage gegen die deutschen Bundesbehörden einreichen. In Deutschland seien 7,5 Millionen Menschen "funktionale Analphabeten", berichtet das Nachrichtenmagazin. Sie sind keine klassischen Analphabeten, sondern können einzelne Wörter oder kurze Sätze lesen und schreiben.

Die leichte Sprache ist ein Teil der Barrierefreiheit(öffnet im neuen Fenster). Es werden nicht nur komplizierte Ausdrücke vermieden, sondern es wird auch darauf geachtet, dass Sätze nur eine Aussage haben. Der Genitiv wird oft durch den Dativ ersetzt. Konjunktiv und Passivkonstruktionen werden nicht genutzt. Wie die Umsetzung erfolgen kann, zeigt die Website(öffnet im neuen Fenster) des Bundestags.


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