Frequenz-Kompass: Bundesnetzagentur bereitet Ende der UMTS-Lizenzen vor
Die Bundesnetzagentur hat den Frequenz-Kompass für den weiteren Ausbau digitaler Infrastrukturen veröffentlicht. Das gab die Regulierungsbehörde am 15. Juli 2016 bekannt(öffnet im neuen Fenster). Dabei geht es um frequenzregulatorische Fragen zu Laufzeitende der UMTS-Lizenzen im Jahr 2020.
Laut Bundesnetzagentur fordern Konzerne bisher bei 2 GHz die Verlängerung der Zuteilungen bis zum Jahr 2025. Zudem wurde die Vergabe an einen neuen Mobilfunknetzbetreiber verlangt. Im Jahr 2000 brachte die Versteigerung der ersten UMTS-Frequenzen rund 50 Milliarden Euro Einnahmen für den Bund ein.
Die Netzbetreiber wollen die Frequenzen nicht hergeben: Vodafone prüft mittelfristig eine Abschaltung von UMTS. Aus als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen ging laut einem Bericht ein Shut-down-3G-Gedankenspiel hervor. Es wurde geprüft, wo UMTS noch signifikant genutzt werde und wo stattdessen auf den Frequenzen LTE realisiert werden könne. Wenn Vodafone mehr Frequenzen für LTE nutzt, wären erheblich höhere Datenübertragungsraten möglich.
"Der Frequenz-Kompass gibt Gelegenheit, sich frühzeitig in die Überlegungen der Bundesnetzagentur einzubringen", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur will Frequenzen bedarfsgerecht bereitstellen. Neue Entwicklungen, insbesondere die nächste Mobilfunkgeneration 5G, erforderten eine proaktive und transparente Frequenzregulierung. Dies bilde die Grundlage für Anwendungen wie Industrie 4.0, automatisiertes Fahren, Internet der Dinge sowie Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M).
Es geht um die auslaufende 2 GHz-Frequenzzuteilung, die UMTS-Frequenzen sowie weitere Frequenzen, unter anderem im Bereich 3,5 GHz. Im Frequenz-Kompass heißt es: "Der überwiegende Teil der gepaarten Frequenzen im 2-GHz-Band ist den Mobilfunknetzbetreibern auf Grundlage der UMTS/IMT-2000-Lizenzen zugeteilt, welche bis zum Ende des Jahres 2020 befristet sind. Die gepaarten 2-GHz-Frequenzen werden derzeit intensiv für UMTS genutzt."
Der Frequenz-Kompass kann bis zum 30. September 2016 kommentiert werden. Die Bundesnetzagentur strebt an, die Entscheidung über die Bereitstellung der auslaufenden Frequenzen möglichst drei Jahre vor dem Ende der Laufzeit abzuschließen.
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