Freihandelsabkommen: Öffentliche Konsultation zu TTIP begonnen
Drei Monate lang können Bürger und Unternehmen ihre Bedenken gegen das geplante Handelsabkommen mit den USA äußern. Die Kommission hält aber grundsätzlich am Investorenschutz und an Schiedsverfahren in TTIP fest.

Die EU hat ein dreimonatiges Konsultationsverfahren zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP gestartet. "Mit dieser besonderen öffentlichen Konsultation will die Europäische Kommission ausdrücklich auch auf die zunehmende öffentliche Debatte und die wachsende Besorgnis über die für die TTIP vorgesehene Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor-to-State Dispute Settlement - ISDS) reagieren", teilte die Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Bis zum 21. Juni 2014 können Bürger, Unternehmen und Organisationen dazu einen Fragenkatalog mit zwölf Punkten beantworten.
Wegen scharfer Kritik an möglichen Auswirkungen des Schiedsverfahrens ISDS hatte die Kommission die Verhandlungen zu diesem Thema im Januar ausgesetzt. Nun will die Kommission "einen neuen und innovativen Ansatz entwickeln", um den Bedenken Rechnung zu tragen. Zum einen will sie die Investitionsschutzregeln präzisieren und verbessern, damit das Recht der EU-Staaten zur Regulierung von Märkten beispielsweise zum Umwelt- und Verbraucherschutz nicht untergraben wird. Zum anderen sollen sechs Punkte zum Aufbau eines "modernen, transparenten und effizienten Systems für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat" beitragen. Dazu zählen eine "transparentere Gestaltung des Schiedsgerichtssystems" sowie die "Vermeidung von Interessenkonflikten oder von Parteilichkeit der Schiedsrichter".
Kritik an Missverständnissen und Falschdarstellungen
Die Kommission begrüßt in der Mitteilung ausdrücklich die Diskussion; jedoch gab es ihrer Ansicht nach "eine Reihe von Missverständnissen und sogar Falschdarstellungen bezüglich der Ziele, die im Rahmen der TTIP-Verhandlungen mit der Investor-Staat-Streitbeilegung verfolgt werden". Experten hatten vor der Gefahr gewarnt, dass mit ISDS die Rechte von Verbrauchern und staatliche Regelungen durch die Hintertür ausgehebelt würden.
"Ich hoffe, dass die Leute, wenn sie sich einmal genau ansehen, was wir in das Abkommen hineinschreiben wollen, feststellen werden, dass wir ein deutlich besseres System als das jetzige anstreben", erklärte EU-Handelskommissar Karel De Gucht. Mit ihrer Ankündigung macht die Kommission aber mehr als deutlich, dass sie auf den Investorenschutz und die Schiedsverfahren in TTIP nicht verzichten möchte. Damit steht sie im Widerspruch zur Bundesregierung, die das Thema komplett aus dem Handelsabkommen heraushalten möchte.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, Brigitte Zypries (SPD), hatte dazu am 12. März im Bundestag gesagt: "Wir sind zurzeit im Konsultationsverfahren und setzen uns dafür ein, dass die Schiedsgerichtsverfahren nicht in den Vertrag aufgenommen werden." Es sei aber nicht sicher, ob dies mit allen Staaten durchgesetzt werden könne. Aus Sicht der Bundesregierung sei der Abschluss von Investitionsschutzverträgen mit Staaten, die Investoren ausreichend Rechtsschutz gewährten, derzeit nicht erforderlich. "Im Hinblick auf die Verhandlungen mit den USA haben die EU und einige EU-Mitgliedstaaten jedoch andere Interessen als Deutschland." Mit den Auswirkungen von TTIP wird sich voraussichtlich auch der Petitionsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Sitzung befassen. Eine entsprechende Online-Petition erreichte vor kurzem die erforderliche Zahl von 50.000 Unterstützern.
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Na toll. Das heißt, wir können uns gleich aufhängen, weil eh alles egal ist? Ich denke...
Am 19.4. ist weltweiter Demotag. Macht mit! Meldet eine Demo, holt die lokalen Parteien...
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Die USA leben von diesem System. Ohne dieses gäbe es die USA schon lange nicht mehr und...