Freihandelsabkommen: Erfolgreiche Petition gegen TTIP

Der Widerstand gegen das Freihandelsabkommen mit den USA wächst. Unterstützung finden die Gegner inzwischen auch bei der Bundesregierung, die sich gegen die Aufnahme von Schiedsverfahren in TTIP ausspricht.

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Der Widerstand gegen das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA wächst.
Der Widerstand gegen das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA wächst. (Bild: Georges Gobet/AFP/Getty Images)

Der Petitionsausschuss des Bundestags wird sich voraussichtlich in öffentlicher Sitzung mit den Auswirkungen des transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP befassen. Eine entsprechende Petition erreichte nach schleppendem Auftakt am Donnerstag doch noch das erforderliche Quorum von 50.000 Unterstützern. Die Petition will den Bundestag dazu bewegen, die Bundesregierung zu einer Ablehnung des Abkommens aufzufordern. Wenn das Quorum innerhalb von vier Wochen erreicht wird, befasst sich der Ausschuss in der Regel öffentlich mit dem Anliegen. Dies war beispielsweise bei der Petition zur Netzneutralität der Fall.

Nach Ansicht der Petenten höhlt TTIP die Demokratie aus, öffnet Privatisierungen Tür und Tor, gefährdet die Gesundheit und untergräbt die Freiheit. Allerdings gibt es bislang noch keinen offiziellen Verhandlungstext, sondern lediglich einen inzwischen geleakten EU-Entwurf vom vergangenen Juli sowie die deutschsprachige Version des Verhandlungsmandats der EU. Besonders umstritten sind sogenannte Investorenschutzklauseln, die es Unternehmen ermöglichen könnten, durch die Übernahme des Schiedsverfahrens ISDS Staaten im Fall von nichttarifären Handelsbeschränkungen zu verklagen.

Regierung will Schiedsverfahren nicht aufnehmen

In diesem Punkt können TTIP-Gegner offenbar auf Unterstützung der Bundesregierung bauen. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, Brigitte Zypries (SPD), sagte am Mittwoch dazu im Bundestag: "Die Bundesregierung setzt im Moment alles daran, dass es erst gar nicht so weit kommt. Wir sind zurzeit im Konsultationsverfahren und setzen uns dafür ein, dass die Schiedsgerichtsverfahren nicht in den Vertrag aufgenommen werden." Es sei aber nicht sicher, ob dies mit allen Staaten durchgesetzt werden könne. Aus Sicht der Bundesregierung sei der Abschluss von Investitionsschutzverträgen mit Staaten, die Investoren ausreichend Rechtsschutz gewährten, derzeit nicht erforderlich. "Im Hinblick auf die Verhandlungen mit den USA haben die EU und einige EU-Mitgliedstaaten jedoch andere Interessen als Deutschland."

Wegen des anhaltenden Widerstands gegen ISDS hatte die EU-Kommission die Verhandlungen Ende Januar ausgesetzt und ein dreimonatiges Konsultationsverfahren angekündigt, das in Kürze starten soll. Nach Angaben von Zypries wird die Kommission "dazu einen Vertragstext vorlegen, der durch Erläuterungen oder Annotationen für die Allgemeinheit verständlich gemacht werden soll". Die Bundesregierung habe zu TTIP bereits 220 parlamentarische Fragen beantwortet, weitere 125 Fragen seien zurzeit in Bearbeitung.

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smirg0l 27. Mär 2014

Man sollte vielleicht wissen, dass es in den U.S. of A. verboten ist auf sein...

Martin28a 24. Mär 2014

Es geht bei diesen Petitionen immer nur um Nein und fertig Es werden so gut wie nie...

DrWatson 15. Mär 2014

Es scheint ja doof genug zu sein, das man Gruselbilder auf Zigarettenschachteln drucken...

DrWatson 15. Mär 2014

Was soll der Spruch? Es macht schon einen Unterschied ob man 1,0% Wachstum hat oder 1...



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