Frauen-Union: Vorratsdatenspeicherung gegen Frauenhass gefordert
Kriminelle Frauenhasser sollen per Vorratsdatenspeicherung ermittelt werden. Das dürfte aber rechtlich nicht zulässig sein.

Die Frauenorganisation der CDU will mit Hilfe der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung die Verfasser rechtswidriger Hasskommentare ermitteln. Das geht aus einem vierseitigen Vorstandsbeschluss (PDF) hervor, den die Frauen-Union am Dienstag veröffentlichte. Zur Begründung heißt es: "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Ohne Identifikation der Täter ist keine Strafverfolgung möglich." Ebenfalls sollte geprüft werden, "ob im Fall von Hass und Hetze im Netz ein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden auch ohne Strafantragmöglich sein soll".
Die anlasslose Massenspeicherung von Verbindungsdaten ist derzeit in Deutschland ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll die Frage klären, ob die 2015 vom Bundestag beschlossene Regelung mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Nach Ansicht der Frauen-Union haben Anfeindungen und Übergriffe auf Frauen auch eine politische Dimension. "Frauen sollen mundtot gemacht und ihr Einfluss zurückgedrängt werden. Es trifft gerade politisch argumentierende und handelnde Frauen, wenn ihre Standpunkte im Netz mit Hetze überzogen werden", heißt es in dem Beschluss. Wer Ziel von Hasskommentaren werde, sei nicht schutzlos. "Beleidigung, Nötigung und Volksverhetzung sind offline als auch online Straftaten, gegen die man sich rechtlich wehren kann", sagt die Frauenorganisation.
Daher muss nach Ansicht der Frauen-Union "die derzeit ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung wieder kommen". Die Strafverfolgungsbehörden bräuchten im Netz wie in der analogen Welt hinreichende Ermittlungswerkzeuge. Die genannten Delikte Beleidigung, Nötigung und Volksverhetzung gehören jedoch nicht zu dem Straftatenkatalog, der einen Abruf von Vorratsdaten erlauben würde.
Nur bei schweren Straftaten zulässig
Der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte 2015 im Bundestag versichert, dass Ermittler die Vorratsdaten nur bei "schwersten Straftaten" nutzen dürften, um "Straftaten wie Mord und Totschlag sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" besser aufklären zu können. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich hatte in der Bundestagsdebatte vom 16. Oktober 2015 versichert: "Wann darf der Staat auf diese Daten zugreifen? Er darf nur dann zugreifen, wenn es der Aufklärung oder Verhinderung schwerster und allerschwerster Straftaten dient, wenn es um die Gefahrenabwehr, zum Beispiel die Abwehr von terroristischen Anschlägen, oder um Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder der Länder geht."
Allerdings heißt es in dem betreffenden Paragraf 110g des Strafgesetzbuchs (StGB), dass die Vorratsdaten auch dann abgefragt werden dürfen, wenn eine Straftat "mittels Telekommunikation" begangen wurde. Das Bundesjustizministerium hatte 2015 jedoch erläutert (PDF), dass aufgrund dieser Formulierung die gespeicherten Standort- und Verbindungsdaten "nicht beim bloßen Verdacht auf 'mittels Telekommunikation begangene' Straftaten abgerufen werden" können. Erforderlich sei hier "stets das Bestehen eines Verdachts in Bezug auf eine Katalogtat".
Um die Forderung der Frauen-Union umzusetzen, müsste daher nicht nur die derzeit ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung für zulässig erklärt werden. Darüber hinaus müsste das Gesetz noch deutlich verschärft werden. Eine solche Verschärfung wäre aber erst recht nicht mit den Vorgaben des EuGH vereinbar. Dem jüngsten EuGH-Urteil zufolge ist eine Vorratsdatenspeicherung nur bei einer schweren Gefahr für die nationale Sicherheit möglich. Zudem muss die Dauer der Speicherung zeitlich begrenzt werden.
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Wie definierst du "Täter"? Da der Artikel unter das Thema Recht&Gesetz fällt, definiere...
Tja, welcher Zweck heiligt die illegalen Mittel? - keiner, aber das ist wohl zu schwer zu...
... hat auch sonst einen an der Klatsche. Frauenhaß ist nur ein Symptom einer kaputten...
Wenn Terror nicht mehr zieht muss was anders herhalten. Irgendwann kommen die dran, aus...