Frankreich: Telefon-Headsets beim Auto- und Fahrradfahren verboten
Die Benutzung einer Bluetooth-Freisprecheinrichtung oder eines anderen Headsets im Auto oder auf dem Rad werde in Frankreich jetzt mit einer Geldstrafe von 135 Euro geahndet, berichtet die Website Numerama(öffnet im neuen Fenster).
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Headsets per Bluetooth oder mit einem Kabel angeschlossen sind, ob der Fahrer telefoniert oder Musik beziehungsweise ein Hörbuch hört. Der im Amtsblatt veröffentlichte Text hat eine unmittelbare Wirkung.
Der französische Innenminister Bernard Cazeneuve(öffnet im neuen Fenster) kündigte schon im Januar 2015 an, Freisprecheinrichtungen zu verbieten, durch die eine Ablenkung entstehen könne. So soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Das Verbot gilt für alle Arten von Fahrzeugen und auch Fahrräder – egal ob diese motorisiert sind oder nicht.
Die Regierungsverordnung Nr. 2015-743(öffnet im neuen Fenster) vom 24. Juni 2015 zur Verhütung von Verkehrsunfällen betrifft auch alle Kopfhörer. Die Regelung gilt nicht für Hörgeräte, die Polizei, den Zoll, die Feuerwehr, Krankenwagen, den Gefangenentransport und Notfallmediziner. Auch Motorradfahrschulen sind nicht betroffen: In Motorradhelmen fest installierte Sprecheinrichtungen sind weiterhin erlaubt.
Ebenfalls erlaubt bleiben fest in Fahrzeugen installierte Freisprecheinrichtungen ohne Kopfhörer. Ob diese in Zukunft ebenfalls reguliert werden, ist noch offen.
- Anzeige Hier geht es zu Echo Auto 2 bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.

