Frankreich: Internetsperren auch für terroristische Inhalte
Ab sofort können in Frankreich auch Webseiten mit terroristischen Inhalten innerhalb von 24 Stunden gesperrt werden. Eine entsprechende Verordnung(öffnet im neuen Fenster) wurde jetzt erlassen. Die Sperren werden an französische ISPs von der französischen Bundespolizei Police National direkt erteilt. Eine richterliche Prüfung gibt es nicht.
Die Verordnung wurde bereits seit Juli 2014 erarbeitet, lange vor den Anschlägen in Paris auf die Redaktionsräume der Satirezeitschrift Charlie Hebdo und einen jüdischen Supermarkt. Innerhalb von 24 Stunden müssen ISPs den Zugang zu Webseiten sperren, die auf einer von der Police National versendeten Liste vermerkt sind. Eine Prüfung der gesperrten Webseite soll vierteljährlich erfolgen. In Frankreich sind Internetsperren bereits über das ARJEL-Gesetz gegen illegales Glücksspiel und nach dem LOPPSI-2-Gesetz gegen Kindesmissbrauchsabbildungen möglich. Die aktuelle Verordnung bindet jetzt auch das Antiterrorgesetz von 2014(öffnet im neuen Fenster) ein.
Die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net warnt vor einem Missbrauch durch die Behörden(öffnet im neuen Fenster). Ohne eine richterliche Übersicht verstoße die französische Regierung gegen die Gewaltentrennung und verletze die freie Meinungsäußerung. Das erhöhe die Gefahr einer Blockierung von Webseiten mit legalen Inhalten, auch weil es sich um DNS-Sperren handelt.
Vergangene Woche hatte der französische Präsident François Hollande ein weiteres Gesetz angekündigt(öffnet im neuen Fenster), das auch Internetanbieter wie Google, Twitter oder Facebook zu "Komplizen" machen soll, wenn diese extremistische Inhalte über ihre Angebote bereitstellen. Das berichtet Bloomberg. Der französische Innenminister soll im Laufe seines nächsten Besuchs Gespräche mit Internetfirmen suchen.
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