Frankreich: Größere Parkplätze müssen Solardächer bekommen

Die Pläne der französischen Regierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien haben eine wichtige Hürde genommen. Nach Verhandlungen mit dem Senat sollen Betreiber von Parkplätzen mit mehr als 80 Stellplätzen dazu verpflichtet werden, diese mit Solaranlagen zu überdachen. Der Senat beschloss dazu am 4. November 2022 eine entsprechende Vorlage(öffnet im neuen Fenster) .
Demnach soll das Gesetz am 1. Juli 2023 in Kraft treten. Parkplätze mit 80 bis 400 Stellplätzen sollen dann innerhalb von fünf Jahren die Hälfte ihrer Fläche überdachen müssen. Größere Parkplätze mit mehr als 400 Stellplätzen haben drei Jahre dafür Zeit.
Die Regierung hatte in ihrem Gesetzentwurf (öffnet im neuen Fenster) vorgeschlagen, dass Parkplätze mit mehr als 2.500 qm Grundfläche überdacht werden sollten. Der Gesetzesbegründung zufolge(öffnet im neuen Fenster) summiert sich die Fläche dieser Parkplätze in Frankreich auf 90 bis 150 Millionen qm. Würde diese Fläche mit Solarmodulen ausgestattet, ergebe dies eine installierte Leistung von 7 bis 11 Gigawatt.
Der Senat beharrte jedoch darauf, dass die Verpflichtung von der Zahl der Parkplätze abhängig gemacht werde. Da von einem Flächenbedarf von rund 25 qm pro Stellplatz auszugehen ist(öffnet im neuen Fenster) , sind von der nun beschlossenen Regelung mehr Parkplätze betroffen. Kommen die Betreiber der Installationsverpflichtung nicht nach, werden Bußgelder fällig.
Der Regierungsentwurf sah bereits Ausnahmen von der Verpflichtung vor, die vom Senat noch ergänzt wurden. So kann die Überdachungspflicht aus technischen und architektonischen Gründen sowie aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes entfallen. Ist die Hälfte des Geländes von Bäumen beschattet, gibt es ebenfalls keine Pflicht. Der Senat setzte zudem eine Ausnahme für Lkw-Parkplätze durch.
Staat schöpft hohe Gewinne ab
Anders als in Deutschland kann der französische Staat derzeit besser von den hohen Energiekosten profitieren. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zufolge(öffnet im neuen Fenster) dürfen die Erzeuger von erneuerbaren Energien die aktuellen Mehreinnahmen nicht einstreichen, sondern müssen sie an den Staat abführen. Im Gegenzug ist der Staat verpflichtet, eine Mindestvergütung für jede erzeugte Kilowattstunde zu garantieren.
Dem Bericht zufolge erhält der französische Fiskus in diesem und im kommenden Jahr rund 31 Milliarden Euro an entsprechenden Einnahmen. Der Großteil davon entfalle auf die Betreiber von Windrädern an Land. Diese müssen demnach rund 22 Milliarden Euro zahlen.
Dem Gesetzentwurf muss nun noch die Nationalversammlung zustimmen, die Anfang Dezember darüber beraten soll.



