Frag den Staat: Veröffentlichung von Glyphosat-Gutachten war rechtens

Auch das Oberlandesgericht Köln sieht in der Veröffentlichung keine Urheberrechtsverletzung. Das Gutachten haben 45.000 Personen angefragt.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Das umstrittene Spritzmittel Glyphosat
Das umstrittene Spritzmittel Glyphosat (Bild: DENIS CHARLET/AFP via Getty Images)

Im juristischen Streit zwischen der Bundesregierung und der Transparenz-Plattform Frag den Staat um die Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens hat sich das das Portal vor dem Oberlandesgericht Köln durchsetzen können. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des OLG durfte das von der Initiative angeforderte Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Internet veröffentlicht werden (Aktenzeichen 6 U 146/20).

Frag den Staat hatte 2019 mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz eine Stellungnahme des Instituts zu möglichen Gesundheitsgefahren durch das Unkrautgift Glyphosat angefordert. In dem Papier geht es unter anderem um Untersuchungen zu Tumoren, die durch Glyphosat ausgelöst worden sein könnten. Es wurde ohne Zustimmung der Behörde im Netz publiziert.

Daraufhin leitete das Bundesinstitut - unter Verweis auf das Urheberrecht - rechtliche Schritte ein und schickte eine Abmahnung an den Verein Open Knowledge Foundation, den Betreiber von Frag den Staat. Sollte das Dokument nicht offline genommen werden, drohte eine Strafe von 250.000 Euro oder eine sechsmonatige Ordnungshaft. Frag den Staat nahm das Dokument aus dem Netz und legte Widerspruch ein. Im Rahmen einer Kampagne von Frag den Staat wurde das Dokument anschließend von über 45.000 Personen beim Bundesinstitut angefragt und von diesem übermittelt.

Wie schon zuvor das Landgericht, urteilte nun auch das OLG, dass die Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens durch Frag den Staat keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil des Landgerichtes Köln. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Frag den Staat geht aber davon aus, "dass das BfR Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegt". Ob dieser stattgegeben wird, bleibt abzuwarten.

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