Frag den Staat: Seehofer soll seine E-Mails rausrücken

Für eine etwas kuriose IFG-Anfrage soll Bundesinnenminister Horst Seehofer seine dienstlichen E-Mails herausgeben. Doch der Bundesregierung ist das zu viel Transparenz.

Artikel veröffentlicht am ,
Horst Seehofer auf der Pressekonferenz am 18. Juni 2018 in München
Horst Seehofer auf der Pressekonferenz am 18. Juni 2018 in München (Bild: Ralph Orlowski/Reuters)

Gehören dienstliche E-Mails von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu den Unterlagen, die über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) herausgegeben werden müssen? Diese Frage will das Portal Frag den Staat nun gerichtlich klären lassen. "Wir haben sämtliche E-Mails des Ministers aus einem Zeitraum von zwei Wochen angefordert. Weil das Ministerium sie nicht herausgeben will, ziehen wir vors Verwaltungsgericht Berlin", teilte der Projektleiter des Portals, Arne Semsrott, am 21. Januar 2020 mit.

Hintergrund der Anfrage ist eine Äußerung Seehofers auf einer CSU-Pressekonferenz am 18. Juni 2018 in München. Im Zusammenhang mit nicht durchgesetzten Einreisesperren für Ausländer hatte Seehofer gesagt (Video ab 19:35): "Ich habe jetzt irgend heut' Nacht noch im Internet 'nen wunderschönen Artikel gelesen, der war pfiffig geschrieben, wo die Bundesrepublik Deutschland so richtig ironisch eine Hinrichtung erfährt."

Eine Anfrage zur Herausgabe von Seehofers Browser-Verlauf, um einen Link auf den Artikel herauszufinden, sei erfolglos geblieben, da die Daten nicht mehr vorgelegen hätten. Daher wollte Frag den Staat durch eine Lektüre von Seehofers E-Mails aus der Zeit vom 15. Juni bis zum 9. Juli 2018 herausfinden, ob in dessen Korrespondenz ein Link auf den Artikel verteilt worden sei.

Die Ablehnung der Anfrage durch das Innenministerium wird in der Klage mit den Worten zitiert: "Dem Antrag könne nicht stattgegeben werden, da ohne Sachbezug offenbar der gesamte E- Mail-Verkehr des Ministers in dem betreffenden Zeitraum ausgeforscht werden soll. Ein Informationszugang auf eine nicht aktenrelevante Kommunikation sei nach dem IFG nicht geboten, da ein Informationsanspruch nach § 2 Nr. 1 IFG nicht gegeben sei." Nach Ansicht des Ministeriums wird der E-Mail-Verkehr eines Ministers "erst dann aktenrelevant, wenn die darin enthaltene Information Bestandteil eines Vorgangs werde bzw. ein weiteres Verwaltungshandeln auslöse. Dies sei beim persönlichen E-Mail-Verkehr des Ministers als solchen in der Regel nicht der Fall. Lediglich in bestimmten einzelnen Fällen informiere der Minister das Ministerbüro über die Inhalte eingegangener oder versendeter E-Mails".

Das sieht Frag den Staat jedoch anders. Denn das Informationsrecht nach dem IFG sei nicht auf einen aktenbezogenen Vorgang beschränkt. "Nach gefestigter Rechtsprechung hat der Gesetzgeber nicht lediglich den Informationszugang zu 'Akten' und damit auf konkrete Verwaltungsvorgänge eingeschränkt, sondern in einem weiteren Begriffsverständnis zu amtlichen Informationen eröffnet", heißt es in der Klage.

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EureDudeheit 23. Jan 2020

Weil die Parteien mit den meisten Fundis: linke, rechte & grüne Viel Schwachsinn...

club-mate 23. Jan 2020

Falls ich gemeint war: Genau dafür gibt es doch das Forum, das man eben nicht hinfahren...

TrollNo1 23. Jan 2020

Kohl hätte noch beibringen können, wie man sowas effizient vergisst. Ach ja, die...



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