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Frag den Staat: Ministerium knickt im Streit um "Zensurheberrecht" ein

Die Regierung scheut einen Prozess um die Veröffentlichung einer brisanten Ministeriumsstudie. Damit vermeidet sie ein Grundsatzurteil zum Urheberrecht von Verwaltungsdokumenten.
/ Friedhelm Greis
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Startseite von Fragdenstaat.de (Bild: Fragdenstaat.de/Screenshot: Golem.de)
Startseite von Fragdenstaat.de Bild: Fragdenstaat.de/Screenshot: Golem.de

Die Bundesregierung will sich nicht auf einen Rechtsstreit über die Veröffentlichung einer internen Ministeriumsstudie einlassen. Wie die Open Knowledge Foundation am Mittwoch mitteilte(öffnet im neuen Fenster) , erkannte das Bundesinnenministerium die in einer negativen Feststellungsklage formulierten Ansprüche(öffnet im neuen Fenster) der Foundation vollständig an.

Hintergrund des Streits war eine brisante Studie des Ministeriums zu Sperrklauseln bei der Europawahl(öffnet im neuen Fenster) . Die Foundation hatte das Dokument auf dem von ihr betriebenen Portal Fragdenstaat.de(öffnet im neuen Fenster) online gestellt. Das Ministerium hatte zwar das Dokument auf Anfrage herausgegeben, wollte eine Veröffentlichung der Studie aber anschließend mit Hilfe des Urheberrechts verhindern.

Dieser Versuch war bereits im Februar und März dieses Jahres vor dem Landgericht und Kammergericht Berlin gescheitert . Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens wollte Frag den Staat per negativer Feststellungsklage über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung entscheiden lassen.

Die Ansprüche aus dieser Klage erkannten die Anwälte der Bundesregierung nun in vollem Umfang an(öffnet im neuen Fenster) . Allerdings sieht das Ministerium keinen Präzedenzfall für andere Dokumente. "Die Anerkennung erfolgt unter Aufrechterhaltung ihrer Rechtsposition aus rein prozessökonomischen Gründen. Die in der Klagebegründung vom Kläger vorgetragenen Wertungen sind nach Ansicht der Beklagten unzutreffend" , heißt es in dem Schreiben der Kanzlei.

Foundation hofft auf Grundsatzurteil

Grundsätzlich will die Open Knowledge Foundation erreichen, dass alle Dokumente, die auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) herausgegeben werden, auch veröffentlicht werden dürfen. Dieses Ziel sei in dem konkreten Fall unerreichbar geworden, da sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht keine Schöpfungshöhe in der Studie des Ministeriums gesehen und sie damit nicht als urheberrechtlich schützenswert betrachtet hätten. "Leider hat dieser erste juristische Schlagabtausch keine weiterreichende Bedeutung" , teilte die Stiftung mit.

Es bleibt daher abzuwarten, wie die Regierung in ähnlich gelagerten Fällen vorgehen wird. Frag den Staat hofft darauf, dass die Bundesregierung erst dann wieder rechtliche Schritte einleitet, "wenn es um ein definitiv urheberrechtlich geschütztes Dokument geht" . Dann könnte vor Gericht auch ein grundsätzliches Urteil gefällt werden.

Vielleicht will die Regierung aber auch einen Punkt ihres Koalitionsvertrages zum Urheberrecht umsetzen. "Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert" , heißt es darin. Dieses Konzept könnte auch auf Regierungsdokumente ausgedehnt werden. Falls es nicht so schnell dazu kommt, sieht Frag den Staat dem Streit um das "#Zensurheberrecht2.0 selbstbewusst entgegen" .


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