Frag den Staat: Kein urheberrechtlicher Schutz für Glyphosat-Gutachten
45.000 Personen haben das Gutachten angefragt. Damit ist es nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln öffentlich. Der Streit könnte jedoch weitergehen.

Mit der Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens hat die Initiative Frag den Staat nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Das hat das Landgericht Köln am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), welches dem Landwirtschaftsministerium untersteht.
Frag den Staat hatte das staatlich verfasste und finanzierte Glyphosat-Gutachten angefordert und anschließend ohne Zustimmung des Bundesinstituts veröffentlicht. Daraufhin leitete das Bundesinstitut unter Verweis auf das Urheberrecht rechtliche Schritte ein und schickte eine Abmahnung an den Verein Open Knowledge Foundation, den Betreiber von Frag den Staat. Sollte das Dokument nicht offline genommen werden, drohte eine Strafe von 250.000 Euro oder eine sechsmonatige Ordnungshaft. Frag den Staat nahm das Dokument aus dem Netz und legte Widerspruch ein.
Kein urheberrechtlicher Schutz nach 45.000 Anfragen
Im Rahmen einer Kampagne von Frag den Staat wurde das Dokument anschließend von über 45.000 Personen beim Bundesinstitut angefragt und von diesem übermittelt. "Es ist so vielen Menschen zugänglich gemacht worden, dass es laut Gericht als veröffentlicht gelten kann", schreibt Frag den Staat. Damit habe es seinen urheberrechtlichen Schutz verloren und gelte nun als amtliches, uneingeschränkt nutzbares Werk. Zudem sei die Veröffentlichung aufgrund der Zitatfreiheit erlaubt gewesen.
Allerdings sei der Streit mit dem Urteil noch nicht zu Ende, betont Frag den Staat. Das BfR habe bereits angedeutet, gegen die Entscheidung des Landgerichts in Berufung zu gehen. "Es könnte sein, dass unser Fall in einigen Jahren vor dem Bundesgerichtshof landet und dem Europäischen Gerichtshof zur Schaffung einer europäisch einheitlichen Lösung vorgelegt wird", erklärt die Initiative.
Auch Golem.de hatte in der Vergangenheit mit einem ähnlichen Fall zu tun. Das BSI hatte einen Sicherheitsaudit über verschiedene Kryptobibliotheken erstellen lassen und die Resultate nicht veröffentlicht. Wir erhielten den Audit auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes, das BSI untersagte uns aber eine Veröffentlichung mit der Begründung des Urheberrechts.
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Ja, wie vertrauenswürdig meine Quelle ist weiß ich nicht. Ich werd das Video ruassuchen...
Kann man dir Namen mal bitte veröffentlichen?
Und weil ihnen selbst das klar und (vielleicht auch zumindest ein bisschen) peinlich ist...
Weil mal wieder große politische Volksverarsche öffentlich gemacht werden würde. Das kann...