Frag den Staat: Glyphosat-Gutachten darf wieder veröffentlicht werden
Keine Strafe von 250.000 Euro und trotzdem wieder online: Die einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens wurde vom Kölner Landgericht kassiert - wegen Formfehlern. Frag den Staat will weiter klagen.

Die Initiative Frag den Staat darf das Glyphosat-Gutachten wieder veröffentlichen. Das Landgericht Köln hat die einstweilige Verfügung, die es vor drei Monaten angeordnet hatte, wegen Formfehlern wieder aufgehoben. Grund hierfür sind laut einem Blogeintrag von Frag den Staat fehlende Unterschriften und Unachtsamkeiten der Anwälte des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Die Behörde untersteht dem Landwitschaftsministerium, das von der CDU-Ministerin Julia Klöckner geleitet wird.
Frag den Staat hatte das staatlich verfasste und finanzierte Glyphosat-Gutachten angefordert und anschließend ohne Zustimmung des Bundesinstituts veröffentlicht. Daraufhin leitete das Bundesinstitut unter Verweis auf das Urheberrecht rechtliche Schritte ein und schickte eine Abmahnung an den Verein Open Knowledge Foundation, den Betreiber von Frag den Staat. Sollte das Dokument nicht offline genommen werden, drohte eine Strafe von 250.000 Euro oder eine sechsmonatige Ordnungshaft.
An der bereits vor mehreren Monaten eingereichten Feststellungsklage gegen die Bundesregierung will Frag den Staat festhalten. Arne Semsrott von Frag den Staat schreibt, das Berliner Landgericht müsse nun "über den Inhalt der Auseinandersetzung entscheiden: Darf eine öffentliche Stelle wirklich das Urheberrecht in Stellung bringen, um missliebige Berichterstattung zu zensieren? Die Auseinandersetzung darüber werden wir notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof führen." Für den Prozess habe man noch keinen Termin, er zeige jedoch schon jetzt, dass das deutsche Urheberrecht dringend reformiert werden müsse, erklärte Semsrott.
Im April hatte die Initiative dazu aufgerufen, das Glyphosat-Gutachten selbst anzuforden. Jeder hat das Recht, derartige Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen. Fast 40.000 Personen haben das inzwischen getan. Über die bereitgestellte Webseite, über die sich das Gutachten von den anfragenden Personen abrufen lässt, konnten die Zugangsdaten für die zur Webanwendung gehörenden Datenbank ausgelesen werden. Der Benutzername lautete "dummy" und das Passwort "doof" - das Passwort entspricht somit nicht den gängigen Empfehlungen für sichere Passwörter. Immerhin: Die Datenbank war von außen nicht erreichbar, ohne weitere Sicherheitslücken hätte ein Angreifer also auch mit diesem Passwort vermutlich keinen Schaden anrichten können.
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Nein, das ist mir nicht klar. Aber dann passt es natürlich. Es ist alles andere als...
Rein wissenschaftlich kann man die unschädlichkeit von etwas ja auch nie beweisen. Daher...
ä... Moment.... :D
genau an dem Punkt sind wir