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Fortbildung:
Was bei Rückzahlungsklauseln zu beachten ist

Bei teuren Qualifizierungen verlangen Unternehmen häufig die Kosten zurück, wenn Beschäftigte nach der Fortbildung kündigen. Ist das rechtens?
/ Peter Ilg
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Nachträgliches Kräftemessen über Rückzahlungen sollte man vermeiden. (Bild: Pixabay)
Nachträgliches Kräftemessen über Rückzahlungen sollte man vermeiden. Bild: Pixabay

IT ist ein fortbildungsintensives Thema. Manche Schulungen kosten viel Geld: Zertifizierte Kurse um die 10.000 Euro sind keine Seltenheit. Eine solche Investition muss sich amortisieren. Bei Mitarbeitern steigert sie den Marktwert, Unternehmen können durch deren bessere Qualifikation höhere Umsätze generieren.

Damit sich eine solche Investition für die Firma auf Dauer lohnt, verpflichten Arbeitgeber ihre Beschäftigten üblicherweise dazu, Fortbildungskosten zurückzuzahlen, falls sie das Unternehmen innerhalb einer festgesetzten Frist nach der Aus- oder Weiterbildung verlassen. In Zeiten des großen IT-Fachkräftemangels dürfte das zunehmend schwieriger werden.

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