Fortbildung: Was bei Rückzahlungsklauseln zu beachten ist
Bei teuren Qualifizierungen verlangen Unternehmen häufig die Kosten zurück, wenn Beschäftigte nach der Fortbildung kündigen. Ist das rechtens?

IT ist ein fortbildungsintensives Thema. Manche Schulungen kosten viel Geld: Zertifizierte Kurse um die 10.000 Euro sind keine Seltenheit. Eine solche Investition muss sich amortisieren. Bei Mitarbeitern steigert sie den Marktwert, Unternehmen können durch deren bessere Qualifikation höhere Umsätze generieren.
- Fortbildung: Was bei Rückzahlungsklauseln zu beachten ist
- Welche Rückzahlungsklauseln wirksam sind
Damit sich eine solche Investition für die Firma auf Dauer lohnt, verpflichten Arbeitgeber ihre Beschäftigten üblicherweise dazu, Fortbildungskosten zurückzuzahlen, falls sie das Unternehmen innerhalb einer festgesetzten Frist nach der Aus- oder Weiterbildung verlassen. In Zeiten des großen IT-Fachkräftemangels dürfte das zunehmend schwieriger werden.
Welche Rückzahlungsklauseln zulässig sind und auf was die Beschäftigten achten müssen, erklärt Rechtsanwalt Christoph Lattreuter von der Leipziger Kanzlei WKR.
Golem.de: Sind Rückzahlungsklauseln im Arbeitsverhältnis üblich?
Christoph Lattreuter: In Arbeitsverträgen sind sie eher die Ausnahme, weil es immer einen konkreten Anlass dafür braucht, sie aufzunehmen. Der besteht bei Arbeitsbeginn üblicherweise für das Weihnachtsgeld und Gratifikationen. Überwiegend werden in großen Unternehmen solche Geldleistungen mit einer Rückzahlungsverpflichtung bereits im Arbeitsvertrag versehen. Ich schätze die Verbreitung solcher Klauseln unter zehn Prozent.
Sollte allerdings bei Abschluss des Arbeitsvertrags bereits vereinbart sein, dass der Mitarbeitende eine teure und umfangreiche SAP- oder Salesforce-Schulung besuchen wird, nehmen die Personalabteilungen gleich Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag auf.
Das kommt aber selten vor. Gängig sind für Aus- und Weiterbildungen einzelvertragliche Rückzahlungsvereinbarungen, die während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses geschlossen werden.
Golem.de: Was wird darin geregelt?
Lattreuter: Eine Investition des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, die dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses dienen soll. Und sie regeln die Rückzahlung dieser Investition, wenn das Versprechen des oder der Mitarbeitenden, mindestens die vertraglich vereinbarte Zeit im Unternehmen zu bleiben, nicht erfüllt wird.
Golem.de: Gibt es einen Trend hin zu Rückzahlungsklauseln?
Lattreuter: Der Grundgedanke, der bei den Arbeitgebern dahintersteckt: Wir investieren in deine Aus- und Weiterbildung, dafür musst du aber bei uns bleiben! Wenn du innerhalb einer bestimmten Frist gehst, muss du alles oder einen Teil zurückzahlen. Drohende Geldforderungen sind eine Hürde für eine Kündigung. Mit Rückzahlungsklauseln wollen Unternehmen ihre Mitarbeitenden an die Firma binden.
Golem.de: Und das in Zeiten von Fachkräftemangel in der IT. Schrecken drohende Geldforderungen nicht eher davor ab, in einem solchen Unternehmen anzufangen?
Lattreuter: So ist es. Gerade deshalb werden Rückzahlungsvereinbarungen meist nicht im Arbeitsvertrag aufgenommen, sondern überwiegend später durch Zusatzvereinbarungen geregelt und das fast ausschließlich für Aus- und Weiterbildungen.
Bei hochwertigen und damit meist teuren Qualifizierungen sind Rückzahlungsverpflichtungen mehrheitlich vorhanden. Rechtlich wirksam sind sie, wenn das Monatsgehalt und die Kosten für die Qualifizierung sowie die Frist für die Rückzahlung in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
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Welche Rückzahlungsklauseln wirksam sind |
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Könnte auch nur sein, wenn man sofort einen anderen AG überzeugen konnte.
Sklaverei - da muss ich lachen. Bei uns war das so: 3 Jahre Studium, voll finanziert...
Es ist aber nicht falsch! Wenn Du das in der Schule verwenden mußt, ist das Dein Problem...
Im Sicherheitsbereich ebenso völlig üblich. Den Schein gemäß §34a Gewerbeordnung, welcher...