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Formel-1-Piloten: Rechtsstreit um Fake-KI-Interview mit Michael Schumacher

Ein KI-generiertes Interview mit Michael Schumacher hat die Funke Mediengruppe 200.000 Euro gekostet. Die Chefredakteurin ist ihren Job dennoch nicht los.
/ Andreas Donath
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Michael Schumacher 2005 (Bild: Aécio Neves/FLickr)
Michael Schumacher 2005 Bild: Aécio Neves/FLickr / CC-BY 2.0

Die Familie des Formel-1-Piloten Michael Schumacher hat sich mit dem deutschen Magazin Die Aktuelle und dessen Muttergesellschaft, der Funke Mediengruppe, auf einen Vergleich geeinigt, wie Autosport berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Der Vergleich in Höhe von 200.000 Euro ist geschlossen worden, nachdem das Magazin im vergangenen Jahr ein kontroverses, von einer künstlichen Intelligenz generiertes Fake-Interview mit Schumacher veröffentlicht hatte.

Der Artikel, der als Exklusivinterview beworben wurde, enthielt von künstlicher Intelligenz generierte Antworten, in denen behauptet wurde, Schumacher habe bei seiner Genesung von einem Schädel-Hirn-Trauma, das er 2013 bei einem Skiunfall erlitten hatte, erhebliche Fortschritte gemacht. Die von der künstlichen Intelligenz generierten Fake-Antworten deuteten darauf hin, dass Schumacher aus eigener Kraft stehen und mithilfe seines Teams sogar einige Schritte gehen könne.

Die Aktuelle verschwieg bis zum Ende des Artikels, dass das gesamte Interview von einer KI generiert und damit ausgedacht war. Darüber hinaus stellte das Magazin die dreiste Behauptung auf, die Antworten der KI seien so unheimlich, dass sie möglicherweise von Schumacher selbst trainiert worden sei.

Die Funke Mediengruppe ergreift Maßnahmen

Nach der Kontroverse entschuldigte sich die Funke Mediengruppe, die Muttergesellschaft von Die Aktuelle, und ergriff Gegenmaßnahmen, damit sich so etwas nicht wiederholt. Die Geschäftsführerin von Funke kündigte personelle Konsequenzen an. Anne Hoffmann, die seit 2009 als Chefredakteurin von Die Aktuelle tätig war, wurde umgehend von ihren Aufgaben entbunden. Doch Hoffmann wehrte sich gegen ihre plötzliche Entlassung und hatte dabei vor Gericht erfolg. Das Arbeitsgericht München erklärte ihre Kündigung für nicht rechtswirksam.

Der zwischen der Familie Schumacher und der Funke Mediengruppe geschlossene Vergleich markiert nun offenbar das Ende dieses Rechtsstreits.


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