Forderung der Städte: Verleihfirmen sollen schrottreife E-Scooter entsorgen

Die Städte fordern, dass sich Verleihfirmen stärker um zurückgelassene, oft schrottreife Elektro-Tretroller in Parks oder Gewässern kümmern. "Wer mit Rollern Geld verdient, ist auch für die Folgen verantwortlich" , sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur.
Nach Angaben der Allgemeinen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) fehlt so mancher Stadt die rechtliche Handhabe, gegen Verleihfirmen vorzugehen, wenn sie sich nicht um die Entsorgung defekter E-Tretroller in Parks und Flüssen kümmern.
Nach einem Bericht des WDR liegen derzeit in Köln über 500 E-Scooter auf dem Grund des Rheins. Ein Streit um die Kosten der Entsorgung ist entbrannt.
Bergungskosten für E-Tretroller sind hoch
"Wenn Nutzerinnen und Nutzer E-Tretroller in Flüsse werfen oder in den Büschen verstecken, müssen die Unternehmen für die Bergung und Entsorgung geradestehen" , ergänzte Dedy. Dies sei aufwendig und teuer, die Kosten dafür dürften nicht an den Städten hängen bleiben.
"Schon wahllos abgestellte oder umgestürzte E-Roller irgendwo auf Bürgersteigen oder öffentlichen Plätzen sorgen für Ärger" , sagte Dedy. Er verwies darauf, dass die meisten Anbieter mit dem Deutschen Städtetag bereits 2019 Eckpunkte für einen störungsfreien Betrieb vereinbart hätten.
Städte haben mit Verleihern Regeln vereinbart
Die Städte hätten mit den Verleihern auch klar geregelt, in welchen Bereichen E-Tretroller fahren und geparkt werden können und wo nicht. E-Tretroller dürfen seit zwei Jahren in Deutschland unterwegs sein. Dafür legt eine seit 15. Juni 2019 geltende Verordnung technische Voraussetzungen und Verhaltensregeln fest. Die Gefährte dürfen eine Geschwindigkeit bis zu 20 Kilometer pro Stunde erreichen.
Gefahren werden muss auf Radwegen. Sind sie nicht vorhanden, müssen die Gefährte auf der Fahrbahn unterwegs sein. Auf Bürgersteigen darf mit E-Scootern nicht gefahren werden. In mehreren deutschen Städten bieten Verleihfirmen E-Tretroller an.



