Förderung des Datenaustauschs: EU einigt sich auf Daten-Governance-Gesetz
Künftig sollen Datenmarktplätze den Datenaustausch in der EU organisieren. Diese sollen aber zur Neutralität verpflichtet werden.

Öffentliche und private Daten sollen in Europa effektiver genutzt werden können. Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments einigten sich dazu am Dienstagabend auf eine gemeinsame Position zum sogenannten Daten-Governance-Gesetz. Mit dem Gesetz würden "robuste Mechanismen geschaffen, um die Weiterverwendung bestimmter Kategorien geschützter Daten des öffentlichen Sektors zu vereinfachen, das Vertrauen in die Datenvermittlungsdienste zu erhöhen und den Datenaltruismus in der gesamten EU zu fördern", teilte die slowenische Ratspräsidentschaft mit.
Die Kommission hatte den Verordnungsentwurf vor ziemlich genau einem Jahr präsentiert. Der Wortlaut der nun getroffenen Einigung liegt noch nicht vor.
Das Gesetz soll laut EU-Kommission dafür sorgen, "dass mehr Daten für die Wirtschaft und Gesellschaft in der EU zugänglich gemacht werden, und sie wird den Bürgerinnen und Bürgern wie den Unternehmen mehr Kontrolle über die von ihnen erzeugten Daten verschaffen." Damit will die Kommission beispielsweise erreichen, dass die Bürger ihre Mobilitätsdaten freiwillig zur Verfügung stellen, so dass alle Verkehrsteilnehmer davon profitieren können. Im Gesundheitswesen sollen Daten zu einer besseren Gesundheitsversorgung beitragen.
"Diese Verordnung bildet den Grundstein für den Aufbau einer soliden und fairen datengetriebenen Wirtschaft. Es geht darum, die richtigen Bedingungen für einen vertrauenswürdigen Datenaustausch im Einklang mit unseren europäischen Werten und Grundrechten zu schaffen", sagte die Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager. Man schaffe nun ein sicheres Umfeld, in dem Daten zum Nutzen der Gesellschaft und der Wirtschaft zwischen Sektoren und Mitgliedstaaten ausgetauscht werden könnten.
Neutrale Datenvermittler
Zentraler Aspekt des Gesetzes sind neue Regelungen für sogenannte Datenmarktplätze. Solche Dienste, die Daten zwischen verschiedenen Akteuren vermitteln, müssen sich bei einer zuständigen Behörde anmelden. Diese können ihren Firmensitz in der EU haben, allerdings auch von außerhalb der EU stammen.
"Neutrale Datenvermittler werden künftig dafür sorgen, dass große wie kleine europäische Unternehmen an die Daten kommen, die sie für innovative Anwendungen oder Produkte brauchen. Insbesondere für mittelständische Betriebe sind die neutralen Datenvermittler interessant", sagte die zuständige Verhandlungsführerin des Europaparlaments, Angelika Niebler (CSU).
Einheitliches EU-Logo beschlossen
In der Praxis bedeute die Neutralität der Vermittler, dass eine Plattform, die beispielsweise den Handel mit Sensorendaten von landwirtschaftlichen Geräten wie Traktoren, Sprühgeräten oder Erntemaschinen organisiert, diese Daten nicht für die eigenen Zwecke wie die Entwicklung von hauseigenen Algorithmen für den Agrarsektor einsetzen dürfe. "Dadurch wird unter anderem gewährleistet, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer von Daten darauf vertrauen können, dass ihnen durch das Datenteilen kein Wettbewerbsnachteil durch die Verwendung ihrer Daten durch Dritte entsteht", sagte Niebler.
Das Europaparlament habe sich mit der Forderung nach der Einführung eines EU-Logos durchsetzen können, das visuell bestätigen werde, dass ein Datenmarktplatz vertrauenswürdig sei. Zudem habe sich das Parlament erfolgreich "für einen starken europäischen Dateninnovationsrat eingesetzt", der auch mit Experten aus Industrie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft besetzt werde.
Die am Dienstag getroffene Einigung könnte noch im Dezember vom Parlament und vom EU-Ministerrat formell beschlossen werden. Die neuen Vorschriften würden dann 15 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung zur Anwendung kommen.
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eine sehr schizophrene Antwort