Flutkatastrophe: Ein Spendenkonzert, die Gema und das Prinzip

Die Veranstalter eines Benefizkonzerts für die Opfer der Flutkatastrophe wollten eigentlich sämtliche Einnahmen und Spenden an Betroffene in den Flutregionen spenden. Das ginge aber nicht, sagt die Gema.

Artikel veröffentlicht am , Hanno Böck
Flutkatastrophe in Sachsen-Anhalt
Flutkatastrophe in Sachsen-Anhalt (Bild: Michel Vorsprach/CC BY)

Das hatten sich die Veranstalter eines Benefizkonzerts im nordrhein-westfälischen Gladbeck anders vorgestellt: In einer Kleingartenanlage spielten Bands ohne Gage, eigentlich sollten die Erlöse an ein durch die Flut beschädigtes Tierheim in Sachsen und an eine Kleingartenanlage in Sachsen-Anhalt gespendet werden. Doch die Musikverwertungsgesellschaft Gema besteht laut einem Bericht der WAZ auf einen Teil der Einnahmen.

Etwa 2.000 Euro sammelte der Kleingartenverein Am Nattbach e. V. bei dem Konzert. Die Gema will nun, wie bei öffentlichen Veranstaltungen üblich, ihren Anteil an den Einnahmen. Zwar geht es lediglich um 80 Euro, doch den Veranstaltern geht es ums Prinzip. Sie wollten eigentlich, dass sämtliche Einnahmen ohne Ausnahme bei den Flutopfern ankommen.

Laut Gema führt an den Gebühren kein Weg vorbei, es sei rechtlich nicht möglich, darauf zu verzichten. Die Gema habe aber dem Veranstalter eine Reduzierung um 25 Prozent angeboten. Die Gebührenordnung werde von den Mitgliedern der Gema auf der Hauptversammlung beschlossen, erklärte Gema-Sprecherin Gaby Schilchen der WAZ, eine Abweichung davon sei nicht möglich.

Für öffentliche Veranstaltungen müssen üblicherweise Gebühren an die Musikverwertungsgesellschaft Gema abgeführt werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn sämtliche spielende Bands nicht Mitglied der Gema sind und auch keine Gema-Lieder spielen. Selbst dann ist es jedoch für die Veranstalter oft schwierig, die Gema-Abgaben zu verweigern, da die sogenannte "Gema-Vermutung" greift. Der Veranstalter muss beweisen, dass sämtliche Bands nicht in der Gema Mitglied sind.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Trollfeeder 21. Jun 2013

Sie hätten es wahrscheinlich sogar als Werbungskosten von der Steuer absetzen können.^^

ralf.wenzel 21. Jun 2013

LOL Die Neuverschuldung zahlen auch die Hamburger, nämlich unsere Kinder. Und im...

ichbinsmalwieder 21. Jun 2013

Warum sollte dann noch jemand Musik komponieren? Weil's so viel Spaß macht?

GodsBoss 20. Jun 2013

Unnötig. §13c UrhWG ersatzlos streichen und fertig.



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /