Fluggastdatenspeicherung: EU will Datensätze nach sieben Tagen anonymisieren
Die EU-Kommission will mit einem neuen Vorschlag die jahrelange Speicherung von Fluggastdaten (Passenger Name Record, PNR) europaweit durchsetzen. Dazu sollen die bisherigen Pläne modifiziert werden, um die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten zu erhalten. Der Kompromissvorschlag(öffnet im neuen Fenster) sieht vor, dass die kompletten Datensätze nur noch 7 statt bisher 30 Tage gespeichert werden sollen, bevor sie anonymisiert werden.
Anschließend sollen die PNR-Daten fünf Jahre lang gespeichert werden, um in Fällen von Terrorverdacht wieder eingesehen werden zu können. Bei internationalen schweren Verbrechen liegt diese Frist bei vier Jahren. Bei schweren Verbrechen ohne internationalen Bezug soll es keine Auskünfte mehr geben.
Die Kommission will zudem den Zugang zu den Daten stärker reglementieren. So soll ein nationaler Datenschutzbeauftragter die Arbeit der entsprechenden nationalen Behörde überwachen. Auch sollen die Fluggäste das Recht erhalten, die gespeicherten Daten einsehen zu können und gegebenenfalls deren Löschung zu verlangen. Die Kommission bezeichnet den Vorschlag als "ausgewogenen Kompromiss" zwischen den Forderungen von EU-Abgeordneten und den Plänen des Europäischen Rates. Allerdings wird eingeräumt, dass der Rat sich der Sieben-Tage-Frist wohl stark widersetzen werde.
Grüne: Alter Wein in neuen Schläuchen
Heftigen Widerstand gegen die Pläne gibt es aber auch schon aus dem Parlament. So kritisierte der Grünen-Politiker und Datenschutzexperte Jan Philipp Albrecht(öffnet im neuen Fenster): "Der Vorschlag ist ein offener Affront gegenüber Europäischem Parlament und dem Europäischen Gerichtshof. Statt wie ursprünglich angekündigt eine grundlegende Überarbeitung vorzulegen, wird den Abgeordneten der alte Wein in neuen Schläuchen präsentiert." Diese Vorschläge hätten die Abgeordneten im April 2013 als unverhältnismäßig zurückgewiesen und der Europäische Gerichtshof habe im April 2014 die komplett anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt.
Kritik an den Plänen kam auch von der Digitalen Gesellschaft. "Mit den marginalen Änderungen, die die EU-Kommission nun am EU-PNR vorgenommen hat, wird der grundrechtswidrige Charakter der Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten keinesfalls ausgeräumt. Mit diesem Täuschungsmanöver soll uns weiterhin vermeintliche Sicherheit vorgegaukelt werden, ohne dass der Nutzen anlassloser Datensammlungen empirisch nachgewiesen ist", sagte Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins(öffnet im neuen Fenster).
Erster Vorschlag aus dem Jahr 2007
Die Verhandlungen über die sogenannte EU-PNR ziehen sich seit Jahren hin. Einen ersten Vorschlag aus dem Jahr 2007 für eine entsprechende Richtlinie änderte die EU-Kommission im Jahr 2011 noch einmal ab(öffnet im neuen Fenster). Der Ministerrat präsentierte im April 2012 seinen eigenen Entwurf(öffnet im neuen Fenster). Demnach sollen die EU-Staaten die Fluggastdaten bis zu fünf Jahre speichern können, wobei die Daten nach dem Ablauf von zwei Jahren unkenntlich gemacht werden sollten und "eine vollständige Offenlegung der Daten an strenge Bedingungen geknüpft ist". Die Länder sollten die Möglichkeit erhalten, auch innereuropäische Flüge in die Datenbank aufzunehmen. Gespeichert werden sollten 19 Datensätze(öffnet im neuen Fenster) mit bis zu 60 Einzeldaten, darunter die persönlichen Daten des Fluggastes sowie die kompletten Buchungs- und Flugdaten. Einem Bericht des Guardian zufolge(öffnet im neuen Fenster) geht das britische House of Lords von 42 Einzeldaten aus. Im aktuellen Vorschlag der Kommission findet sich keine konkrete Zahl.
Angesichts der Bedrohung durch die islamistische Terrororganisation IS hatte der Europäische Rat bereits im August 2014 gefordert, "die Arbeiten an dem Vorschlag zu Fluggastdaten (PNR) vor Jahresende abzuschließen". Der Austausch "effizienter Informationen" solle dazu dienen, "verdächtigen Reisebewegungen vorzubeugen, diese aufzuspüren und zu unterbinden und gegen ausländische Kämpfer zu ermitteln und sie zu verfolgen", hieß es in dem Abschlussdokument(öffnet im neuen Fenster). Die Bundesregierung erhofft sich von der umfassenden Speicherung von Fluggastdaten "wichtige Dienste" für das Aufspüren von Terrorverdächtigen, wie sie im Oktober 2014 auf eine parlamentarische Anfrage mitgeteilt hatte. Dem Guardian zufolge sollen die Innenminister der EU-Staaten auf dem Gedenkmarsch nach den Terroranschlägen von Paris beschlossen haben, den Widerstand des EU-Parlaments gegen die Fluggastdatenspeicherung zu überwinden.
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