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Flatrate: Verbraucherzentrale mahnt Telekom wegen Drosselung ab

Die Telekom darf ihre Flatrate -Verträge nicht so drosseln, dass eine "zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich wird" , meinen Verbraucherschützer. Sie haben den Netzbetreiber abgemahnt und wollen gegen die neuen Vertragsbedingungen klagen.
/ Achim Sawall
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Der scheidende Telekom-Chef René Obermann (Bild: Sean Gallup/Getty Images)
Der scheidende Telekom-Chef René Obermann Bild: Sean Gallup/Getty Images

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Deutsche Telekom per Abmahnung aufgefordert, die seit dem 2. Mai 2013 geltenden Drosselungsklauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu nehmen. Eine solche Einschränkung der Datenübertragungsrate sei bei einem Flatrate-Vertrag unzulässig, erklärten die Verbraucherschützer am 6. Mai 2013(öffnet im neuen Fenster) .

"Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen" , sagte Verbraucherschützer Klaus Müller. Doch die Telekom nehme "über das Kleingedruckte" den Nutzern die Möglichkeit "zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten."

Die Telekom kann nun bis zum 16. Mai 2013 per Unterlassungserklärung erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Sonst müssen die Gerichte entscheiden, ob die Drosselung zulässig ist.

Eine Reduzierung auf eine Datenübertragungsrate von 384 KBit/s bedeute beispielsweise für VDSL-Kunden mit einem Vertragsversprechen über bis zu 50 MBit/s eine Verringerung der Geschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent, und das in einem Vertrag über eine Internetflatrate, so die Verbraucherschützer

"Die verbleibende Übertragungsrate von 384 KBit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt wird, sind manche Onlinedienste praktisch nicht mehr nutzbar. So dürfte ein unterbrechungsfreies Anschauen von Internetvideos regelmäßig scheitern und auch das Musikhören oder Telefonieren via Internet nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich sein. Greifen wie üblich mehrere Anwendungen des Endgeräts gleichzeitig auf das Internet zu oder nutzen gar mehrere Endgeräte gleichzeitig den Internetanschluss, droht die Verbindung an der Drosselung zu ersticken" , erklären die Verbraucherschützer.

Konzern lehnt Nachgeben ab

Die Bundesnetzagentur hatte die Telekom bereits aufgefordert , zur Einführung der DSL-Drosselung Fragen zu möglichen Verstößen gegen die Netzneutralität zu beantworten.

Wird die Telekom jetzt nachgeben? Niek Jan van Damme, Deutschland-Chef der Telekom, hatte erklärt : "Für uns ist das Thema zu wichtig, als dass wir zurückrudern könnten."


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