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Datenschutzrechtliche Hürden

Bislang schloss nach öffentlich bestätigten Informationen bereits Bahrain ein solches Abkommen ab. Laut Angaben des US-Heimatschutzministeriums umfasst es den "automatisierten" Austausch biometrischer Daten zur Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität sowie Drogen- und Migrantenschmuggel.

Wie ein solches Konstrukt mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar sein soll, ist unklar. Bestehende Regelungen wie das EU-US-Polizeirahmenabkommen greifen nicht, da dieses ausschließlich klassische Strafverfolgung betrifft, nicht für Grenzbelange gilt und keinen direkten Datenbankzugriff vorsieht. Auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt hohe Anforderungen an Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit und Rechtsschutz.

Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski beschäftigte sich im Sommer mit der US-Forderung – und sieht darin offenbar kein grundsätzliches Problem. In einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) fordert Wiewiórowski aber eine umfassende Folgenabschätzung, eine strikte Beschränkung auf Grenz- und Einreisevorgänge, den Ausschluss von Massenzugriffen sowie effektive Transparenz- und Rechtsschutzmechanismen. Ob diese Anforderungen in den Verhandlungen durchgesetzt werden können, ist offen.

Ausweitung biometrischer Kontrolle in den USA

Zusätzliche Brisanz erhält die Forderung nach einer Enhanced Border Security Partnership durch die Entwicklung in den USA selbst. Dort bauen Grenz- und Einwanderungsbehörden den Einsatz biometrischer Überwachung unter der zweiten Präsidentschaft von Donald Trump massiv aus(öffnet im neuen Fenster) . Gesichtserkennung, mobile Erfassungsgeräte und datengetriebene Fahndungssysteme werden nicht nur an Flughäfen, sondern vermehrt auch im Landesinneren eingesetzt.

Insbesondere die Einwanderungsbehörde ICE nutzt biometrische Daten bei brutalen Razzien, Festnahmen und Abschiebungen. Unter Trump wird dieser Apparat weiter ausgebaut. Der direkte Zugriff auf europäische Polizeidaten könnte diese Praxis verstärken – gegenüber Asylsuchenden und Migrantinnen und Migranten, deren biometrische Daten in europäischen Systemen gespeichert sind, aber auch gegenüber politischen Gegnern wie etwa der europäischen Antifa-Bewegung.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen nun entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie das Rahmenabkommen unterzeichnen wollen, um den visafreien Reiseverkehr im Rahmen des Visa-Waiver-Programms fortzuführen. Die von den USA gesetzte Frist endet am 31. Dezember 2026.


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